Heimlich in fremder Wohnung abgehört?

3 Antworten

Es ist recht einfach eigentlich.

Eine Nötigung liegt vor, die kannst du anzeigen. Wenn er Daten über dich veröffentlich, die dich schlecht machen können, kannst du ihn wegen Übler Nachrede anzeigen. Wenn er daraufhin Audiodateien preisgibt, die das Gesagte seinerseits beweisen, dann kannst du ihn wegen der verletzung der vertraulichkeit des Wortes anzeigen.

Ich würde also zur Polizei gehen damit und es darauf ankommen lassen.


Missandei37 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 16:39

Geht das denn über die Polizei oder über einen Anwalt? Sorry für die vielleicht blöde Frage aber ich war noch nie in so einer Situation

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Destranix  16.06.2024, 16:40
@Missandei37

Anzeige kannst du direkt bei der Polizei erstatten. Wenn du möchtest kannst du dich auch von einem Anwalt dazu beraten lassen, den musst du dann aber evtl. selbst zahlen (außer du hast kein Geld und beantragst Beratungskostenhilfe).

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Missandei37 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 16:41
@Destranix

Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung. Ich danke für deine sehr hilfreiche Antwort. Meine letzten Monate waren die Hölle

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Das ist ja schon Erpressung, nicht nur Nötigung. Das ist also wohl ein Offizialdelikt.