Hausverwaltung weigert sich, die Mietkaution besser verzinst anzulegen, was kann ich tun?

4 Antworten

Du hast kein Recht darauf der Hausverwaltung vorzuschreiben, wie hoch sie deine Kaution zu verzinsen hat. Das fällt allein in deren Geschäftsbereich.

Ein Vermieter hat die Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Zulässig ist die Anlage bei sämtlichen Kreditinstituten im Bereich der europäischen Union. Die Anlage muss nicht notwendigerweise auf einem Sparbuch erfolgen. Erforderlich ist nur, dass für das Konto (mindestens) der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz gezahlt wird. Und natürlich, dass die Kaution des Mieters getrennt vom Vermögen des Mieters angelegt wird (§ 551 Abs. 3 BGB).

Ist dem Genüge getan, so hat der Mieter keine weiteren Ansprüche und der Vermieter keinen Handlungsbedarf.

Du wirst nichts ändern können,wie verzinslich deine Kaution angelegt wird.. Das ist alleine deren Sache.