Hausverwalter hat eine 2022 falsche Hausrechung erstellt. Die Eigenümerversammlung besteht auf einer neuen Hausrechnung. Bis heute keine neue Hausrechnung!?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da würden bei mir alle Alarmglocken anschlagen. Der Beirat sollte hier unbedingt prüfen, ob Eure Erhaltungsrücklagen noch vorhanden sind. So etwas macht man eigentlich nur, wenn man etwas zu verbergen hat. Wenn Abrechnungen zu spät erstellt werden, macht sich der Verwalter schadenersatzpflichtig, wenn Vermieter eventuelle Nachzahlungen der Mieter nicht mehr einfordern können.

Je nach Größe der Eigentümergemeinschaft solltet Ihr auch den Wechsel des Verwalters in Erwägung ziehen. Das ist nach der neuen Rechtslage leicht möglich

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
Nach meinen wiederholten schriftl. Bitten an die Hausveraltung, nur beleidigende Vorwürfe.

Nachdem die HV deinen eigenen Angaben zufolge zum 31.12.2022 selbst den Verwaltervertrag gekündigt hat, wäre das ja dann Aufgabe des Nachfolger gewesen.

https://www.gutefrage.net/frage/ich-bin-eigentuemer-einer-hausanlage-von-10-wohnungen-die-vom-hochwasser-juli-2022-stark-beschaedigt-wurden-welche-befugnisserechte-hat-der-beirat

Welcher Art sollen denn diese Vorwürfe sein?

Den Beirat 4 Mitglieder, habe ich gebeten um die neue Hausrechnung 2022 ohne Erfolg. Auch Guthaben Heizung 2022 werden nicht ausgezahlt.

Ein Guthaben kann es ja ohne Abrechnung auch noch gar nicht geben.

Hausverwaltung schweigt und gibt keine Antwort. So auch die Antwort des Beirats.

Dann würde ich persönlich vorsprechen. Alternatig gerichtlich gegen die HV vorgehen, aber dann wird die vermutlich ebenfalls wieder kündigen.

Auch für das Finanzamt keine Hausabrechnungen2022 erhalten!

Die erhält das FA ja auch von den Eigentümern. Die HV ist nicht zur steuerlichen Vertretung berechtigt.

Auch jetzt noch keine Abrechnung für 2023 .

Das ist nun normal. Vor Juli/August bekomme ich die je nach Terminlage von den Beiräten der WEGen auch nicht.


ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:16

steht nirgends !

Nachdem die HV deinen eigenen Angaben zufolge zum 31.12.2022 selbst den Verwaltervertrag gekündigt hat, wäre das ja dann Aufgabe des Nachfolger gewese

0
ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:48

es sind gemeint Handwerkerrechnungen die die Eigetmümer der wohnungen beim Finanzamt jedes Jahr einreichen

0
FordPrefect  04.07.2024, 12:49
@ischdem

Ganze Sätze würden beim Textverständnis deutlich helfen.

Auch die Handwerkerrechnungen gehen nicht an das FA.

0
ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:29
@FordPrefect

Haushaltsnahe Dienstleistungen über die Hausverwaltung und die Handwerkerrechungen der Eigentumswohnung

0
ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:34
@ischdem

werden jährlich bei der Einkommensteuer berücksichtigt.

0
FordPrefect  04.07.2024, 14:55
@ischdem

Ja, aber dafür ist doch der Steuerpflichtige selbst verantwortlich, die dem FA zu melden. Darum geht es ja. Wenn die noch nicht vorlagen für 2022, konnten sie natürlich auch nicht berücksichtigt werden. Aber die HV schickt die nicht an das FA, sondern die Eigentümer erhalten das aufgelistet für ihre eigene EStE.

0
ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:11
@FordPrefect

darum gehts doch ! was ich nicht habe von der Hausverwaltung kann ich dem Finanzamt nicht einreichen. !

Irgenwie reden wir Aneinander vorbei !

genug jetzt.

bye bye

0

Sie können beim Amtsgericht die Absetzung des Verwalters beantragen, falls der Beirat sich da zur Handlung außerstande sieht.


FordPrefect  04.07.2024, 12:42

Das stimmt, wird aber die Anfertigung der Abrechnungen auch nicht beschleunigen.

1
schelm1  04.07.2024, 12:45
@FordPrefect

Es wäre aber ein zielführend neuer Anfang.

Bereits die Ankündigung gegenüber dem säumigen Verwalter dürfte etwas bewirken.

0
FordPrefect  04.07.2024, 14:56
@schelm1

Liest man sich die früheren Fragen des FS so durch, scheint das eher so eine Immobilie zu sein, bei der die meisten HV dankend ablehnen werden.

0
ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 11:39

Danke. Sorry wer macht denn so etwas alleine ohne die anderen Eigentümer ?

denn diese halten sich zurück, warum ? ich nix versthehen.

0
schelm1  04.07.2024, 11:46
@ischdem

Sie haben wie allen anderen Miteigentümer, Anspruch auf die Erstellung einer zeitnahen und korrekten Jahresabrechnung, die nicht nur für selbst nutzende Eigentümer, sondern insbesondere wegen drohender Verfristung auch vermietenden Eigentümern bedeutsam ist.

Hindert der Beirat dies aus falsch begründeter Furcht gegenüber dem Verwalter, so bietet Ihnen die Gesetzeslage die Möglichkeit, auch als einzelner Eigentümer gegen den unzuverlässigen oder unfähigen Verwalter vorzugehen, indem sei dessen Abberufung gerichtlich betreiben.

1
ischdem 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:47
@schelm1

Danke ! Ihnen !

ich denke diesen Mut habe ich nicht ! als einer der Eigentümer von vielen !

0

Hausverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Soll er halt hinwerfen.


FordPrefect  04.07.2024, 15:00

Grundsätzlich ist das natürlich richtig. Nur nehmen die meisten HV kleinere und aufgrund der Gegebenheiten ggfs. arbeitsintensive WEGen gar nicht mehr auf. Es ist gar nicht so leicht, heute eine neue HV zu finden, wenn die jeweilige WEG nicht eine ausreichende Größe der abzurechnenden Einheiten hat. Viele lehnen bei unter 20 - 30 Einheiten schon von weitem dankbar ab und wünschen viel Glück bei der Suche. Auch hier macht sich der eklatante Mangel an qualifiziertem Personal bemerkbar - gerade Buchhalter sind hier faktisch nirgends auf dem Markt zu finden.

1

Ja, musst du wohl.

Oh neim, der Verwalter will hinwerfen und unser schönes Geld nicht mehr nehmen.

Verwaltung ist für den Hintern, macht es halt selbst.