Hausverbot?

4 Antworten

Nein. Ihr habt beide das Hausrecht.

Sind die Ehegatten gemeinsam Miteigentümer des Hauses oder der Eigentumswohnung, in der sie zusammen leben oder bis zur Trennung gelebt haben, so kann jeder Ehegatte einem Dritten  Hausverbot erteilen gemäß § 1004 BGB. ... Dieser Anspruch besteht solange, wie die Ehegatten hier noch gemeinsam, auch nach Trennung, leben.

https://kanzlei-silke-vogel.de/hausverbot-fuer-neuen-lebenspartner-in-der-gemeinsamen-ehewohnung/

leider haben oben alle Recht....

Ich finde es aber schon nicht rücksichtsvoll von dir, da mit deinem Neuen aufzulaufen.

Wenn ihr beide umeinander so umgeht, sieht es natürlich anders aus. Dann brauchst du auch keine Rücksicht nehmen.

Ja, natürlich. Er hat Hausrecht.


Elizabeth2  19.07.2021, 22:37

wie jetzt, das haus gehört doch beiden?

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Orothred23  19.07.2021, 22:38
@Elizabeth2

Ja, und damit haben beide Hausrecht. Somit steht es beiden zu, Hausverbot zu erteilen. Oder was ist deine Meinung dazu?

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Elizabeth2  19.07.2021, 22:39
@Orothred23

da beide hausrecht haben, kann auch jeder für sich bestimmen, wer kommen darf oder nicht. Auch getrennt. Die sind doch nicht aneinandergekettet und auch in einer funktionierenden Ehe würde ich das nicht so akzeptieren können, dass mein Mann vielleicht meine Leute rausschmeissen darf.....

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