Hauskatze?

4 Antworten

Zitat: "Tierhaltung

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Aktenzeichen VIII ZR 168/12 glauben viele Mieter, nun sei jede Tierhaltung auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr riskiert der Mieter, der sich ohne Zustimmung des Vermieters einen Hund oder eine Katze anschafft, vom Vermieter aufgefordert zu werden, das Tier wieder abzuschaffen.

Es kommt nämlich noch immer darauf an, was konkret im Mietvertrag vereinbart wurde.

Allerdings muss nach dem BGH –Urteil in jedem Fall, also unabhängig davon, ob eine wirksame oder unwirksame Klausel verwendet wurde, oder ob es gar keine Regelung dazu im Mietvertrag gibt, immer eine Abwägung der Interessen des Mieters zur Tierhaltung auf der einen und des Vermieters auf der anderen Seite gegen die Tierhaltung erfolgen. Eine Verweigerung des Vermieters ohne eine genaue Begründung ist nicht mehr möglich.

Es müssen verschiedene Varianten unterschieden werden: ...." Quelle: https://www.mieterschutzverein-muenster.de/tierhaltung.html

Ruf da bitte an und lass dir einen Mieterschutzbund in deiner Nähe empfehlen. Dort bekommst du adäquate und stichhaltige Informationen zur Anwendung.

Eine Klausel, welche die Haltung einer Katze oder eines Hundes allgemein verbietet, ist unwirksam. Es gab dazu vor einigen Jahren einmal eine Änderung des Mietrechts.
Du kannst also ohne Erlaubnis vom Vermieter eine Katze in Deiner Wohnung halten. Sofern die Katze aber in den Mietergarten kackt oder das ganze Haus nach dem Katzenklo in der Wohnung stinkt, kann es Dir dein Vermieter verbieten. Aber das wird ja sicher nicht der Fall sein bei Dir ;-)

Das Thema ist im Gesetz etwas wirr. Wenn du und dein Vermieter klar vereinbart habt, dass du keine Katzen hälst, musst du dich dran halten.

Trotzdem könntest du das ja einfach Mal kommunizieren, dass du eine Katze für kurze Zeit aufnehmen müsstest.


DayBreaker231  08.12.2023, 17:33

Wobei man anmerken muss dass so ein Verbot nur gültig ist wenn es sich um einen Individuell vereinbarten Vertrag handelt, ein allgemeiner Vertrag der für alle gleich ist, ist so eine Regelung wiederum Gesetzlich nicht wirksam.

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Nein. Ein allgemeines Verbot der Tierhaltung ist nicht zulässig. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung