Hauseigentümer kann erst in 9 Monaten ausziehen, kann ich mir diese Zeit finanziell vergüten lassen?

4 Antworten

Solange ihr noch in der Verhandlung steht - kannst du alles versuchen, musst dich aber nicht wundern, wenn Verkäufer sich dann einen anderen Käufer sucht. Die einzige Option ist aber hier eine Verhandlung über einen niedrigeren Kaufpreis.

Dir entsteht kein Schaden - du kannst auch noch drei Jahre nach passenden Immobilien weiter suchen.

Wenn der Besitzübergang in dem letztendlich beurkundeten Kaufvertrag für den 01.07.2025 vereinbart ist und Verkäufer ist dann noch drin - steht dir eine Nutzungsentschädigung zu. Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung sollte dann in dem Kaufvertrag bereits beziffert werden.

Der Zeitpunkt der Beurkundung hat nichts mit dem Zeitpunkt des Besitzübergang zu tun.

Hauseigentümer kann erst in 9 Monaten ausziehen, kann ich mir diese Zeit finanziell vergüten lassen?

wenn er 9 Monate nach vereinbarter Hausübergabe noch drinnen wohnen will ja - wenn er das Haus erst in 9 Monaten verkaufen will dann nein.

. Für diesen Zeitraum möchte ich gerne ein finanzielles entgegen kommem auf den noch von mir zu bezahlenden Kaufpreis. Welche Summe wäre angemessen?

wieso soll er dir finanziell entgegen kommen? das Haus steht halt er in 9 Monaten zum Verkauf. inserieren tut man es natürlich vorher schon.

Wirklich was nachlassen würde ich da persönlich nicht. Denn wenn ich dir 10k nachlasse und das Haus mich 500k pro Monat an BK kostet - dann kann ich das 20 Monate leer stehen lassen und habe auch noch keinen Verlust gemacht

Such dir ein anderes. Eine Entschädigung stände dir nur zu, würde sich erst nach dem Kauf dieser Umstand ergeben.

Noch hast du nicht gekauft- ein anderer wird sich freuen.

Du kannst ja nach Kauf einen Mietvertrag mit ihm abschließen. Befristet auf 9 Monate wegen Eigenbedarf.

Oder den Kaufpreis um die Miete der 9 Monate herunterhandeln.