Hausarzt nimmt keinen Geimpften?

LottoOtto99  15.07.2024, 11:47

Wie meinst du das?
Die verweigern generell die Behandlung, weil du gegen Covid geimpft bist?
Oder worum geht es genau?

FranzoesischHil 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 11:49

Ja wollte einen Check-Up machen vom ganzen Körper also Blutabnahme etc. und er hat gesagt er nimmt keine geimpften

8 Antworten

Um solch einen Hausarzt würde ich den grösst möglichen Bogen machen.

selbst wenn er Impfen als gesundheitliches Risiko ansieht, gäbe es keinen Grund, einen Patienten deshalb zu verweigern - und er darf sich dann halt mit den Long-Covid-Patienten befassen, das dürften aber einige mehr sein....

Oder will er seinen ungeimpften Patienten nicht zumuten, mit einer geimpften Person im Wartezimmer zu sitzen? Solche Ärzte könnte ich mir tatsächlich vorstellen.

Naja, da er dann wohl auch sonst dem Impfen allgemein und Teilen der Schulmedizin skeptisch gegenüber steht, hat er wohl entsprechende Patienten - Patienten mit denen ich jedenfalls kein Wartezimmer teilen will.


FranzoesischHil 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 12:00

Die Helferin meinte allen ernstes dass 5G schuld an meiner Müdigkeit ist (ich wohne im letzten Dorf)

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Ich muss sagen, hier verstehe hier ich deine Formulierung absolut nicht. Entweder ist es dein Hausarzt, dann hätte er dich ja schon längst genommen und er würde nur den Check ablehnen. Das wäre mit der Begründung äussert komisch und eher unwahrscheinlich. Auf der anderen Seite könntest du irgendeinen Allgemeinarzt, bei dem du noch noch nicht warst meinen, der angeblich keine geimpften Patienten aufnimmt. Könnte sein, ist aber auch irgendwie komisch.


FranzoesischHil 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 12:02

Das zweite und die Helferin meinte, dass 5G für meine Müdigkeit schuld ist

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beamer05  15.07.2024, 13:55
@FranzoesischHil

die "Helferin" hat diesbezüglich(!) beruflich nichts zu "meinen". Diagnostische "Meinungen" sollten - bis auf Banalitäten ("wird wohl Erkältung sein"...) dem Arzt vorbehalten sein.

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Wende dich mit einer Beschwerde an die Ärztekammer oder Kassenärztliche Vereinigung.

Kämpfen würde ich aber nicht. Ich würde den Hausarzt wechseln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Familie, Beruf, Ehrenamtliche Tätigkeiten

nimi90  15.07.2024, 13:00
Wende dich mit einer Beschwerde an die Ärztekammer oder Kassenärztliche Vereinigung.

Und dann? Ich kann mir meine Patienten aussuchen.
Da kommt weder von der Ärztekammer, noch von der KV etwas.
Denn es wird nicht gegen die Berufsordnung verstoßen.

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FranzoesischHil 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 11:55

Die meinte am Telefon sogar, dass 5G schuld daran ist dass ich oft müde bin

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LugerP38  15.07.2024, 12:01
@FranzoesischHil

Noch ein Grund mehr den Arzt zu wechseln.

Verschwörungstheorethikern sollte die Zulassung entzogen werden.

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Wenn dem wirklich so ist, melde den bitte der Ärztekammer, sowas geht echt gar nicht.

Auch so einen Unsinn wie Müdigkeit durch 5G, völliger Schwachsinn.

Verkauft der seinen Patienten auch Heilsteine?


nimi90  15.07.2024, 13:01
Wenn dem wirklich so ist, melde den bitte der Ärztekammer, sowas geht echt gar nicht.

Und dann? Ich kann mir meine Patienten aussuchen.
Da kommt weder von der Ärztekammer, noch von der KV etwas.
Denn es wird nicht gegen die Berufsordnung verstoßen.

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Deamonia  16.07.2024, 10:05
@nimi90

Natürlich kannst du das, aber doch nicht mit dieser Begründung, denke das wäre Diskriminierung...

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nimi90  16.07.2024, 10:30
@Deamonia

Ändert nichts daran, dass jeder seine Patienten aussuchen kann. Dazu muss man es nicht einmal begründen - es gibt schlicht keinen Rechtsanspruch 😉

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Deamonia  16.07.2024, 12:31
@nimi90

Hier liegt halt der Hund begraben, wenn man es nicht begründet ist es ok, wenn man es aber begründet, dann darf die Begründung nicht diskriminierend sein.

So darf sich ein Arbeitgeber auch seine Angestellten aussuchen, aber er darf eben keine diskriminierenden Gründe für das nicht einstellen eines Bewerbers nennen, dann kann er verklagt werden.

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nimi90  16.07.2024, 12:44
@Deamonia

Wie gesagt, mich als Praxisinhaber interessiert das nicht. Ich würde auch von der Kammer oder der KV keine Nachricht über derartige Meldungen erhalten - und wenn doch, ist das Ablage P. Aber wenn man sich besser fühlt, gerne. Steht jedem frei.

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Deamonia  16.07.2024, 13:41
@nimi90

Wie gesagt, wenn du es begründest, darf es keine diskriminierende Begründung sein, ob dich das interessiert oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

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