Hausarbeit Punktabzug wegen Abgabe auf USB Stick
Guten Abend, ich komme mal schnell zur Sache. Letzten Dienstag war im Fach Religion (Oberstufe Q1) abgabetermin für eine Hausarbeit. Nun ja der Abend vor der Abgabe verlief leicht kritisch da ich fest damit gerechtet hatte noch Papier für den Ausdruck zu haben, leider war dem nicht so. Naja doof war ich ja nicht also nahm ich einen USB Stick und packte die Hausarbeit als PDF drauf. Ich war der Meinung wir leben im 21. Jahrhundert und es wird doch für die Lehrerin wohl möglich sein sich das ganze in der Schule auf einem Rechner anzuschauen oder auszudrucken wenn sie es benötigt. Dienstag war ich also den USB Stick in ihr fach mit der notiz, dass die schriftliche Version nachgereicht werde. Heute (eine Woche später ) hatten wir wieder Religion und ich hatte die schriftliche Version dabei. Ich war völlig erstaunt als die Lehrerin mich ansprach aufgrund des USB Sticks und mich bat am Ende der Stunde ein Gespräch mit ihr zu führen. In diesem erläuterte sie mir dann dass sie sich meine Hausarbeit nicht angesehen hat weil sie keine fremden USB Sticks nimmt, da da ja noch andere Sachen wie zum Beispiel Kinderpornos und sonstige Viren draufsein könnten. Daraufhin sagte ich ihr dass sie ja einen schulcomputer hätte benutzen können damit sie diesem Risiko nicht ausgesetzt ist - von ihr - keine Antwort. Hab ihr dann die schriftliche Version in einem Ordner abgegeben woraufhin sie meinte sie müsse mir 3 Punkte abziehen ?! Nun meine Frage: darf sie das ? Ich habe die geforderte Leistung gebracht, allerdings hat sie nicht die Initiative ergriffen meine Arbeit anzusehen und zu bewerten. Fällt das nicht zufällig unter willkürliche Arbeitsverweigerung des Lehrers ? Das sie was gegen Viren hat ok aber dann kann man wirklich einen schulcomputer benutzen. Bitte um eure Meinung.
8 Antworten
Dienstag war ich also den USB Stick in ihr fach mit der notiz, dass die schriftliche Version nachgereicht werde. Heute (eine Woche später ) hatten wir wieder Religion und ich hatte die schriftliche Version dabei.
Warum lag die schriftliche Version nicht am Mittwoch im ihrem Fach?
Also ich denke Arbeitsverweigerung ist es ganz bestimmt nicht. Auch wenn du das nicht hören willst, aber meiner Meinung nach ist es deine Schuld, auch wenn es ein doofer Zufall war. Wenn du am Gymnasium bist, schau am Besten mal in der Gymnasialen Schulordnung (GSO) nach, da müsste auch stehen, in welcher Form du die Arbeit zu erbringen hast. Ich gehe davon aus, du musst sie standardgemäß schriftlich abgeben. Dann kannst du froh sein wenn sie dir nur drei Punkte abzieht, denn genau genommen war lag deine Arbeit zum geforderten Zeitpunkt nicht vor. Das heißt es wäre eigentlich eine 6. Wie viel Spielraum die Lehrer da haben weiß ich nicht, aber an der Uni sind sie da knallhart. Sollte die GSO doch was anderes sprechen, empfehle ich dir ein erneutes Gespräch mit der Lehrerin oder einem Vertrauenlehrer. Zugegeben, die Rechtfertigung, dass auf dem Stick Viren sein könnten, halte ich für ziemlich unpassend!!!
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Diese Lehrerin hat sie nicht mehr alle ! Wenn man eine Arbeit (Leistung ) egal wie vorzeigen kann ist es eine Frechheit deswegen Punkte abzuziehen und das mit den Kinder***** muss sie nicht anschauen ;)
Irgendeinen Fetzen Papier außer Druckerpapier
muß es doch wohl geben...
und wenn es mit dem Drucker nicht geht .... HANDSCHRIFTLICH !!!!
Und du konntest dir nirgendwo eben mal etwas Druckerpapier leihen? Oder ist die Arbeit erst um 2.00 Uhr nachts fertig geworden? Und dann einfach nur eine "notiz, dass die schriftliche Version nachgereicht werde", das reicht nicht.
Hast du dich auf deinem, dem USB-Stick beigelegten, Zettel ausdrücklich für dein Versäumnis entschuldigt und den Grund angeben? Und dann hättest du die ausgedruckte Arbeit selbstverständlich sofort am nächsten Tag nachreichen müssen. Ich wette mit dir, es wäre dann anders gelaufen.
Das ist mir durchaus klar, dennoch hat sie nicht explizit erwähnt wie die Arbeit abzugeben ist. Die Arbeit war zum geforderten Zeitpunkt vorhanden allerdings in einer Form in der sie es anscheinend für unmöglich hielt diese zu bewerten. Ich werde morgen zum Oberstufenleiter gehen und mir das nochmal erläutern lassen.