Wer erbt?

3 Antworten

Was kann man rechtlich tun? Wenn der Vater noch einwilligungsfähig ist - mit dem Vater reden.

Allerdings ist das Argument - ich will auch, ein relativ schwaches Argument um den Vater von irgendwas zu überzeugen.

Freund kann sich ja einen Überblick verschaffen, wenn er während des Besuchs Unterlagen sichtet. Die Kontoauszüge sollten ja im Haus des Vaters aufbewahrt werden.

Allerdings ist es auch durchaus üblich die Vollmacht des Kontos demjenigen zu geben, der sich um Pflege, Einkauf und den sonstigen täglichen Bedarf kümmert. Die Diskussion kann also nur in die Richtung gehen, dass noch jemand handlungsfähig wäre wenn auch die Schwester gesundheitlich ausfällt.

Solange Vater lebt - erbt niemand. Wenn es kein Testament gibt, erben seine Kinder. Diese können mit einem Erbschein die Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen.


LeleLoLo29 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:27

Danke , wie in meinem Text geschrieben hat mein Freund ja nichts dagegen, dass die Tante ne Vollmacht hat , er will lediglich auch Einsicht in die Konten haben. Die Tante bedient sich da schon ein wenig, was auch ok ist, sie tut auch viel . Aber mein Freund hilft auch der Tante und dem Vater viel, er will einfach wissen was auf dem Konto los ist.

Die Tante ist zum Glück noch gesund, es geht nur darum, dass Sie nicht entscheiden sollte , dass die Söhne keine Einsicht ins Konto zu haben.

0
kabbes69  23.07.2024, 12:42
@LeleLoLo29

Die Meinung des Freundes ist ja auch legitim. Die Tante könnte dies dann bestimmen, wenn ihr Bruder nicht mehr selbst handeln kann und sie die alleinige Vorsorgevollmacht hat

Freund soll sich halt diese Fragen beantworten:

warum hat der Vater von Anfang an seiner Schwester mehr vertraut wie seinen Kindern? Oder bestand die Pflegebedürftigkeit vielleicht bereits vor Volljährigkeit der Kinder..

Warum unterstützt der Vater nicht den Wunsch des Kindes?

Hat Tante Befürchtung, dass sie dann über jeden Cent Rechenschaft ablegen müsste.

0
LeleLoLo29 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:55
@kabbes69

Der Vater war beruflich viel im Ausland auch als die Kinder schon klein waren, die Tante hat schon seit Jahrzehnten aus diesem Grund eine Vollmacht. Der Vater ist erst seit paar Jahren krank.

Das was ich sehe trifft letzteres zu und der Vater ist in meinen Augen auch manipuliert, dies nicht zu tun.

Eigentlich stehen wir im guten Verhältnis mit der Tante , es ist halt nur dieses Kontenthema. Sie tut halt viel für den Vater meines Freundes. Deswegen wollen wir alles friedlich lösen, aber ich verstehe nicht wieso sie so verbal aggressiv wird , wenn es ums Konto geht. Das passt ja nicht.

Der Vater hat auch Immobilien weit weg vom Wohnort, das regelt auch alles die Tante mit Zahlungen. Das ist auch ok, weil mein Freund es nicht schafft dorthin zu reisen aus beruflichen Gründen. Wir müssen mal schauen wie das weiter geht

0

Es kommt darauf an, welche Art von Vollmacht erteilt wurde. Eine, die beim Tod des Kontoinhaber's erlischt, oder eine Vollmacht ueber den Tod hinaus.

Solange der Vater testamentarisch nichts anderes verfuegt hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Heisst, die beiden Soehne erben zu gleichen Teilen. Die Tante wuerde in dieem Fall leer ausgehen.

Interessant waere auch zu wissen, ob die Tate waehren ihrer Pflegearbeit hierfuer per Pflegegeld entlohnt wird. Somit fiele evtl. ein moralischer Ausgleich schon mal flach.


LeleLoLo29 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 03:04

Die Vollmacht ist anscheinend über den Tod hinaus. Also wäre auch diese Art von Vollmacht egal, da automatisch mein Freund und sein Bruder Kontozugriff hätten ? Und die Tante dann auch oder nicht mehr ?

Sie bekommt kein Pflegegeld sofern das stimmt . Sie ist Rentnerin und kümmert sich um den Vater , was wir auch schätzen und wir helfen ihr auch viel als Dank, aber diese eine Sache mit dem Konto ist halt super suspekt.

0
Chocolate2000  23.07.2024, 03:27
@LeleLoLo29

Also bei uns war es so, dass meine Mutter meinem Bruder eine Vollmacht ueber den Tod hinaus gab. Als sie verstarb, beglich mein Bruder alle notwendigen Bestattungskosten, ausstehende Arztrechnungen, etc., und teilte das Restguthaben unter uns Geschwistern gleichmaessig auf. Wenn mich nicht alles taeuscht, wurde das Kto blockiert und mein Bruder konnte nur sachbezogeneZahlungen nach Vorlage der Rechnungen vornehmen, aber kein Geld fuer eigene Zwecke privat abheben. Dieses konnte er erst nach Erhalt des Erbscheines machen. Wie das bei eurer Bank gehandhabt wird, bitte nachfragen.

1
LeleLoLo29 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 04:50
@Chocolate2000

Alles klar , ich sag das mal mit der Bank meinem Freund und wir fragen da nach. Danke dir für die schnelle Antwort und Gute Nacht !😊

0

Wenn es kein Testament gibt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge = das Erbe geht zu gleichen Teilen an die Kinder.


LeleLoLo29 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:50

Danke

1