Wer erbt?
Hallo,
Mein Freund hat ein Problem. Die Schwester ( Tante meines Freundes )seines Vaters kümmert sich um den pflegebedürftigen Vater meines Freundes. Mein Freund arbeitet ist aber im Notfall , was öfters vorkommt immer erreichbar und kommt sofort . Er ist also alle paar Tage bei seinem Vater um Zeit zu verbringen , seine Tante zu entlasten. Die Tante hat die alleinige Vollmacht über das Konto des Vaters meines Freundes. Sie wird aggressiv wenn man sagt dass mein Freund auch auch die Vollmacht haben will , sie sagte auch wenn der Vater stirbt entscheidet sie über das Geld. Meinen Freund macht das wütend. Er ist schließlich der Sohn. Der Bruder meines Freundes interessiert das gar nicht , er kümmert sich auch nicht um sein Vater und lebt im Ausland . Die Mutter von meinem Freund ist tot. Meine Frage: Wenn der Vater stirbt hat die Tante immer noch die Vollmacht und die Kinder die erste Erben sind , nicht ?
Das ist doch echt nicht ok, sie kann ja die Vollmacht haben darum geht's nicht, aber dass sie nicht will dass die Söhne die Vollmacht haben ist doch nicht normal.
Oder kann man da nur rechtlich vorgehen? Der Vater ist geistig leider nicht mehr so klar, aber er wird von der Tante so ziemlich gestresst und manipuliert, dass er niemanden die Vollmacht gibt.
Wir wollen das inFrieden klären , aber die Tante wird einfach verbal aggressiv wenn man sagt dass der Sohn die Vollmacht erhalten soll.
Was kann man rechtlich tun ?
3 Antworten
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Was kann man rechtlich tun? Wenn der Vater noch einwilligungsfähig ist - mit dem Vater reden.
Allerdings ist das Argument - ich will auch, ein relativ schwaches Argument um den Vater von irgendwas zu überzeugen.
Freund kann sich ja einen Überblick verschaffen, wenn er während des Besuchs Unterlagen sichtet. Die Kontoauszüge sollten ja im Haus des Vaters aufbewahrt werden.
Allerdings ist es auch durchaus üblich die Vollmacht des Kontos demjenigen zu geben, der sich um Pflege, Einkauf und den sonstigen täglichen Bedarf kümmert. Die Diskussion kann also nur in die Richtung gehen, dass noch jemand handlungsfähig wäre wenn auch die Schwester gesundheitlich ausfällt.
Solange Vater lebt - erbt niemand. Wenn es kein Testament gibt, erben seine Kinder. Diese können mit einem Erbschein die Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen.
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Die Meinung des Freundes ist ja auch legitim. Die Tante könnte dies dann bestimmen, wenn ihr Bruder nicht mehr selbst handeln kann und sie die alleinige Vorsorgevollmacht hat
Freund soll sich halt diese Fragen beantworten:
warum hat der Vater von Anfang an seiner Schwester mehr vertraut wie seinen Kindern? Oder bestand die Pflegebedürftigkeit vielleicht bereits vor Volljährigkeit der Kinder..
Warum unterstützt der Vater nicht den Wunsch des Kindes?
Hat Tante Befürchtung, dass sie dann über jeden Cent Rechenschaft ablegen müsste.
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Der Vater war beruflich viel im Ausland auch als die Kinder schon klein waren, die Tante hat schon seit Jahrzehnten aus diesem Grund eine Vollmacht. Der Vater ist erst seit paar Jahren krank.
Das was ich sehe trifft letzteres zu und der Vater ist in meinen Augen auch manipuliert, dies nicht zu tun.
Eigentlich stehen wir im guten Verhältnis mit der Tante , es ist halt nur dieses Kontenthema. Sie tut halt viel für den Vater meines Freundes. Deswegen wollen wir alles friedlich lösen, aber ich verstehe nicht wieso sie so verbal aggressiv wird , wenn es ums Konto geht. Das passt ja nicht.
Der Vater hat auch Immobilien weit weg vom Wohnort, das regelt auch alles die Tante mit Zahlungen. Das ist auch ok, weil mein Freund es nicht schafft dorthin zu reisen aus beruflichen Gründen. Wir müssen mal schauen wie das weiter geht
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Es kommt darauf an, welche Art von Vollmacht erteilt wurde. Eine, die beim Tod des Kontoinhaber's erlischt, oder eine Vollmacht ueber den Tod hinaus.
Solange der Vater testamentarisch nichts anderes verfuegt hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Heisst, die beiden Soehne erben zu gleichen Teilen. Die Tante wuerde in dieem Fall leer ausgehen.
Interessant waere auch zu wissen, ob die Tate waehren ihrer Pflegearbeit hierfuer per Pflegegeld entlohnt wird. Somit fiele evtl. ein moralischer Ausgleich schon mal flach.
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Die Vollmacht ist anscheinend über den Tod hinaus. Also wäre auch diese Art von Vollmacht egal, da automatisch mein Freund und sein Bruder Kontozugriff hätten ? Und die Tante dann auch oder nicht mehr ?
Sie bekommt kein Pflegegeld sofern das stimmt . Sie ist Rentnerin und kümmert sich um den Vater , was wir auch schätzen und wir helfen ihr auch viel als Dank, aber diese eine Sache mit dem Konto ist halt super suspekt.
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Also bei uns war es so, dass meine Mutter meinem Bruder eine Vollmacht ueber den Tod hinaus gab. Als sie verstarb, beglich mein Bruder alle notwendigen Bestattungskosten, ausstehende Arztrechnungen, etc., und teilte das Restguthaben unter uns Geschwistern gleichmaessig auf. Wenn mich nicht alles taeuscht, wurde das Kto blockiert und mein Bruder konnte nur sachbezogeneZahlungen nach Vorlage der Rechnungen vornehmen, aber kein Geld fuer eigene Zwecke privat abheben. Dieses konnte er erst nach Erhalt des Erbscheines machen. Wie das bei eurer Bank gehandhabt wird, bitte nachfragen.
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Alles klar , ich sag das mal mit der Bank meinem Freund und wir fragen da nach. Danke dir für die schnelle Antwort und Gute Nacht !😊
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Wenn es kein Testament gibt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge = das Erbe geht zu gleichen Teilen an die Kinder.
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Danke , wie in meinem Text geschrieben hat mein Freund ja nichts dagegen, dass die Tante ne Vollmacht hat , er will lediglich auch Einsicht in die Konten haben. Die Tante bedient sich da schon ein wenig, was auch ok ist, sie tut auch viel . Aber mein Freund hilft auch der Tante und dem Vater viel, er will einfach wissen was auf dem Konto los ist.
Die Tante ist zum Glück noch gesund, es geht nur darum, dass Sie nicht entscheiden sollte , dass die Söhne keine Einsicht ins Konto zu haben.