Haus gekauft mit Partnerin. Nach einem Jahr im Besitz macht Partnerin Schluss.. Wem gehört nun das Haus?

florestino  04.08.2024, 15:27

Wer steht im Grundbuch?

svartulv 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 15:29

Beide

Orroschi  04.08.2024, 15:43

Wie geht es ihr denn mit dem Haus? Möchte sie es auch behalten oder möchte sie es gar nicht?

svartulv 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:37

Sie möchte es auch behalten

Bergfex49  04.08.2024, 16:10

In welchem Land steht das Haus, Schweiz oder BRD?

svartulv 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:37

Schweiz

6 Antworten

Wenn beide das Haus haben möchten gibt es nur die Option zum Anwalt zu gehen und das Gericht entscheiden zu lassen. Einzige Hoffnung, steht evtl. etwas im Ehevertrag (falls verheiratet) was im Scheidungsfall damit geschieht?

Mfg

Woher ich das weiß:Hobby

Du musst ihr ein Angebot machen welches sie nicht ausschlagen kann, falls die Bank dich als alleinigen Kreditnehmer akzeptiert.

Dann müsst ihr zum Notar und ihr steht die Hälfte des aktuellen Wertes minus halbe Schuld an Auszahlung zu. Deine Arbeitsleistung.. musst du vergessen.


svartulv 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:39

Okey. Vielen Dank für die Antwort. Ich habe ihr bereits ein Angebot gemacht. Aber hat sie ausgeschlagen und gemeint; sie würde mir dasselbe bieten..

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Wenn ihr euch nicht einigen könnt, wird vor Gericht realistisch angesagt dass das gemeinsame Eigentum dann veräußert wird.

Nein, sowas wie "waschechter Schweizer" ist irrelevant, dass gibt dir nicht mehr Recht auf das Haus.


svartulv 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 15:30

Ja das weiss ich auch.

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Ich kenne Schweizer Recht nicht.

Du musst mir ihr reden und ihre Hälfte ihr abkaufen und den Kredit und so übernehmen.

Die Bank wird auch Danke sagen, wenn sie nur noch einen Hafter hat.


svartulv 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 01:37

Naja, es ist immernoch mit der Bank abzuklären ob das Haus, bzw. Der Hypothekar-Zins + Nebenkosten auch tragbar sind für eine Person.

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Euch gehört das Haus zu je 50 %.

Ihr müsst euch einigen, wem mehr oder weniger gehört.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, kann deine Frau die Zwangsversteigerung durchführen, und dann bekommt sie 50 %.

https://www.vergleich.de/hauskauf-unverheiratet.html


svartulv 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 01:56

Es ist/war nicht meine Frau. Sie war meine Partnerin/Freundin..lest doch bitte den ganzen Text

Ja die Zwangsversteigerung kann Sie durchführen. Wäre aber für keine Partie von Vorteil. Und keine Lösung. Ich habe mich jetzt mit Leuten zusammengesetzt, welche mir mit ihrer Lebenserfahrung, finanziellen Hilfsmitteln und deren Wissen helfen können.

Jetzt muss ich meiner Ex-Partnerin nur noch ein Angebot bereitstellen. Und wenn es so für Sie stimmt, dann kommt alles gut. Und man kann ohne Streit auseinander. Das wäre für mich das schlimmste, wenn das Ganze in einem Streit eskaliert..

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