Haus an der falschen Stelle?

6 Antworten

Auch von mir: der Feldweg ist eine untergeordnete Gemeindestraße nach Straßengesetz. Letzteres unterscheidet sich zwar minimal nach Bundesland, ist aber in dem Fall m.W.n. identisch.

Wenn ich Deine Antworten richtig interpretiere, handelt es sich bei dem Weg nicht nur um die Zufahrt zu Deinem Haus sondern es hängen noch andere mit dran (alle anderen leider nicht).

Rechtlich hast Du gegen die Gemeinde keine Handhabe. Bereits die Erhaltungskosten könnte die Gemeinde auf die Anrainer umlegen.

Als Tipp kann ich Dir nur empfehlen, lokalpolitisch tätig zu werden. Suche vorab Kontakt zu ein paar "Meinungsbildnern" im Gemeinderat und dann ggfs. auch auf Kreistagsebene (nur, falls man etwas "Druck" von oben braucht 😉). Natürlich muss ein Ausbau baurechtlich möglich sein (also keine Versiegelung im Landschaftsschutzgebiet). Auch die Landwirte mit einzubeziehen, sollte nicht schaden. Baulich gibt es als einfache Lösung die Möglichkeit, mit Betonplatten in der Fahrspur oder quer dazu zu agieren (ähnlich alten Feldwegen z.B. in der DDR). Die "Fahrbahn" könnte man damit auch versickerungsfähig herstellen und der Unterbau könnte ggfs. sogar mit dem Bestand machbar sein.

Den Unterhalt bzw. die Verkehrssicherungspflicht (Schnee räumen) würde ich mit der Gemeinde so regeln, dass dies die Bauern mit übernehmen. Somit entfallen auch die Kosten des "regelmäßig Schotterns" für die Gemeinde.

Dazu gibt es für Wegeausbau und Infra Fördergelder, die man auch recherchieren kann.

Die Kosten sind natürlich dann i.d.R. von den Anrainern zu tragen, aber wenn es mehrere Höfe sein sollten ...

Zum Thema Kinder: Auch ich bin auf dem Dorf groß geworden und da sind ein paar Meter Laufen an der frischen Luft nie ein Problem gewesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art
wir haben ein alten Hof gekauft und dort neu gebaut. Mit dem Kauf war für uns das alte Wegerechte über zwei benachbarte Grundstücke leider weg.

Dann handelte es sich nicht um ein eingetragenes Wegerecht, sondern eine privatrechtliche Übereinkunft mit dem Vorbesitzer.

Das heißt für uns, wir müssen durch einen 500 Meter langen Wald/schotterweg.

Und der kann nicht befestigt werden? Das sollte mit dem Eigentümer bzw. der Körperschaft besprochen werden, welche die Unterhaltspflicht für die Zuwegung hat. Es muss sich ja um eine öffentliche Straßenanbindung handeln, dann ist auch irgendwer dafür zuständig. Natürlich wird das nur gegen Kostenbeteiligung gehen.

Wir wohnen im Außenbereich und ich habe bedenken, dass wenn die Kinder größer werden keine anderen Kinder zum Spielen kommen wollen, weil die Eltern nicht bereit sind durch den dreckigen/staubigen Wald zu fahren.

Meine Güte. Dann holt man sie eben ab, dort wo der Weg besser/schlechter wird. Oder die Kinder nehmen ihre Fahrräder oder laufen (!).

Die entscheidendere Frage ist doch, ob man dort dauerhaft leben will, und das hängt von vielen Faktoren ab.

Aussenbereich 
Fragesteller
 19.04.2024, 08:57

Der Weg wird regelmäßig neu geschottert aber bei dem ganzen Regen hält es natürlich nicht für ne Mark. Dann fahren die ganzen Trecker drüber um zu ihren Feldern zu kommen und schon sind wieder dicke Löcher da.

Ja genau es ist kein eingetragenes wegerecht

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FordPrefect  19.04.2024, 14:28

Nach Helge Schneider:

"Ich glaub ich dreh mein Haus auf links,
dann wäre mein Fenster an der Straße und dann ging´s...".

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Ich weiß ja nicht, wie das Verhältnis zu euren Nachbarn ist, man könnte u.U. mit den Nachbarn eine Übereinkunft treffen, dass ihr ihre Zufahrt benützen dürft, ohne dass dies im Grundbuch festgemacht wird.

Wenn das nicht geht, würde ich mich bei der Gemeinde als Eigentümer des Zufahrtswegs erkunden, wie man den Weg gemeinsam besser befestigen kann und evtl. dazu einen finanziellen Beitrag leisten.

Aussenbereich 
Fragesteller
 19.04.2024, 08:51

Leider ist das nicht möglich, die Nachbarn sind froh, dass sie seit dem Verkauf ihre Ruhe haben.

die Gemeinde sagt mehr als Schottern ist nicht drin, da es nur die Zufahrt zu einem unserem Haus ist

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emerel  19.04.2024, 10:33
@Aussenbereich

Dann musst du damit leben oder einen besseren Belag selbst bezahlen.

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Dann sollen die Besuchskinder laufen oder mit dem Fahrrad kommen.

Oder es findet sich eine Abkürzung durch den Wald, die dann mal einen Trampelpfad bildet - bzgl eines solchen Fusspfades kann man vielleicht auch mit den Nachbarn reden. Ich jedenfalls würde einen Trampelpfad auf meinem Grundstück dulden, wenn kein Abfall oder Hundekot auf diesem Weg hinterlassen wird und mein Gemüse nicht zu Schaden kommt.

Aussenbereich 
Fragesteller
 19.04.2024, 08:54

Wir selber dürfen zu Fuß drüber die anderen Höfe, alle anderen leider nicht. Es wird auch kein Trampelpfad geduldet und es gibt für die Tiere dort sogar ein stromzaun, der über den Weg gespannt ist. Also keine Chance für einen Weg für alle

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... ich habe bedenken, dass wenn die Kinder größer werden keine anderen Kinder zum Spielen kommen wollen, weil die Eltern nicht bereit sind durch den dreckigen/staubigen Wald zu fahren.

Ich glaub es einfach nicht! Wie wäre es mit Laufen an der frischen Luft, so wie im letzten Jahrtausend!