Hauptberuflich selbstständig, kann ich einen 450€ Job annehmen?

2 Antworten

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Mußt nur drauf achten, daß dein Minijob-AG für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet und du somit keine Lohnst.klasse benötigst! Dann muß dieser Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuer angegeben werden, da ja dann bereits pauschalversteuert:

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Na klaro kannst du das.

In deiner Einkommenssteuererklärung gibst du das als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit an und das war's auch schon.


siola55  11.01.2022, 08:58

Dies ist aber ein ganz übler Tipp von dir: viel besser ist es doch für den Fragesteller, wenn der Minijob-Arbeitgeber für sie die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann muß der Minijoblohn erst gar nicht in der Ek-Steuererklärung angegeben werden, da ja dann bereits pauschalversteuert!

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siola55  11.01.2022, 09:50

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
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