Hat mich der Friseur bewusst verarscht?

5 Antworten

Es wundert mich, dass du noch Haare am Kopf hast! 2x in so knapper Zeit die gesamte Länge aufzuhellen/blondieren ist heftig.

Kaum ein (guter) Friseur macht das.

Weiters sind mit 30 Euro Ansatz nachblondieren wohl kaum das Waschen und Trocknen includiert. Vermute ich mal...

So oder so, wenn du mit der Leistung/Behandlung/Preis nicht zufrieden warst/bist, kannst du dich vor Ort beschweren.

Ebenso würde ich den Friseur Laden wechseln oder eine andere angestellte Fachkraft nehmen.

Denn es geht sehr wohl, nur den sehr dunklen Ansatz alleine aufzuhellen. Logisch, mitunter muss ein wenig (!) ein Übergang geschaffen werden, aber €140.- pro Monat da würdest du ja bei einem Promi Friseur "bearbeitet" werden und zahlst den Namen und das Drumherum mit.

Bewusst verarscht kann ich mir nicht vorstellen - was hätte er davon? Es gibt schließlich nicht nur einen Friseur auf der Welt und wenn er seine Kunden verarscht, kann er davon ausgehen, dass er diese Kunden nie wieder sieht. Also um deine Frage zu beantworten: nein, denke ich nicht.

Warum hast du denn deinen Friseur nicht darauf angesprochen? Vielleicht hättet ihr eine gemeinsame Lösung finden können...

Ansonsten bleiben noch die Möglichkeiten:

  • rauswachsen lassen
  • versuchen, den Naturton zu färben / färben zu lassen
  • weitere Meinung bei anderem Friseur einholen

Bei Haaren kann man das nicht immer 100% abschätzen, also vermutlich war es keine absichtliche Täuschung, könnte aber trotzdem auch sein - meine Glaskugel ist gerade mit der SPD beschäftigt und nicht mit Friseuren...

Verstehe auch nicht, was uns das jetzt bringen soll. Ich hatte mit Friseuren noch nie ein Problem. Wenn man vor so einer großen Veränderung steht, sich selber vlt informieren und bei mehreren Friseuren nachfragen, auf Empfehlungen hören...


PolluxHH  27.02.2018, 11:14

Es ist zwar bei dem zunehmend realistierten Fachwissen von Fachkräften sinnvoll geworden, sich vorher zumindest soweit zu informieren, daß man den Grad der Kompetenz des Friseurs abschätzen kann, aber dennoch ist der Grundgedanke eigentlich, daß man eine angemessene Beratung in dem Rahmern erwarten darf, wie sie beim Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Beratung entsprechend guter (Fach)Praxis abgebbar gewesen wäre.

War die dunkle Haarfarbe vor der ersten Blondierung erkennbar (bei Bloindierungen ist gemäß guter fachlicher Praxis eine vorherige Färbung zu hinterfragen, dann auch die Naturhaatfarbe etc.) und die 30 € für periodlich zu erwartenden Kosten (denn die wurden explizit nachgefragt, nicht die Kosten einer Teilleistung) benannt, so war schon bei der Erstberatung erkennbar, daß man hier über eine Täuschung einen Irrtum bei der Kundin erweckte, welcher diese erst dazu bewog, sich blondieren zu lassen, was einen Vermögensvorteil für den Friseur bedeutete. Das ganze dann auch noch gewerbsmäßig.Da dies aufgrund der vorauszusetzenden, gegebenen Ausbildung (bei fehlender Ausbildung erfüllte aschon das einen Täuschungstatbestand) auch als vorsätzlich anzusehen ist, wären wir hier bei einem gewerbsmäßig begangenen Betrug gemäß der Schnellprüfung.

Macht es wirklich Sinn, es als angemessen anzusehen, sich als Kunde soweit zu informieren, daß man auch vorsätzliche Täuschungen erkennen kann?

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Wissen wir nicht, ist aber unwahrscheinlich.