Hat meine Freundin bei Heirat Anrecht auf die Italienische Staatsbürgerschaft?
Meine Freundin ist Vietnamesin. Wir leben in Deutschland aber ich habe die Italienische Staatsbürgerschaft und nicht die Deutsche. Wenn wir heiraten bekommt sie dann Anrecht auf die italienische auch wenn sie nie in Italien gelebt hat und die Sprache nicht kann?
4 Antworten
Nein. Dazu müsste sie die Sprache auf B1 können und mindestens 2, bzw. 3 Jahre lang durchgehend in Italien leben.
Mit der Heirat bekommt sie automatisch die italienische Staatsbürgerschaft.
Das stimmt nicht. Sie muss dafür 2 bis 3 Jahre mindestens in Italien leben und kann sie dann mit minimalen Sprachkenntnissen beantragen.
Sprachkenntnisse haben mit Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Italien erlaubt auch Mehrfachstaatsbürgerschaften. Lediglich für Südtiroler ist es verboten, auch die österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Und das ohne Italienisch zu können?
Sie muss Italienisch können:
La legge di conversione 1° dicembre 2018 n. 132 del D.L. 4 ottobre 2018, n. 113, prevede il requisito della conoscenza della lingua italiana per i richiedenti la cittadinanza italiana per matrimonio.
Ich kenne mehrere Fälle, in denen eine Frau durch Heirat die italienische Staatsbürgerschaft erhalten hat, ohne die italienische Sprache zu beherrschen. Wie soll sie auch, wenn der Mann, den sie heiratet, selbst nicht Italienisch kann, weil er z.B. ein Slowene aus Friaul, ein Franzose aus Aosta oder gar ein deutschsprachiger Südtiroler ist?
Ich kann nur das posten, was ich dazu finde.
Haben sie vielleicht vorher geheiratet?
Nein, wahrscheinlich Nicht
Das Gesetz sieht zwar die Pflicht zur Kenntnis des italienischen Sprache vor, es wird aber nicht angegeben, auf welchem Niveau diese Sprachkenntnis sein muss und wie das festgestellt werden soll. Es bleibt also dem jeweiligen Präfekten bzw. Regierungskommissar überlassen, ob er eine Sprachprüfung macht. In den Gebieten, in denen außer Italienisch auch andere Amtssprachen gelten (Slowenisch, Französisch, Deutsch, Ladinisch) kann der Präfekt sich auch mit der Kenntnis einer dieser Amtssprachen begnügen.
Ich komme aus dem Deutschsprachigen Südtirol
Und das ohne Italienisch zu können? Darf sie die Vietnamesische auch behalten?