Hat mein Bruder ein "Hausrecht" und darf anderen Gästen Hausverbote erteilen, nur weil er vorübergehend bei den Eltern mitwohnt und dort gemeldet ist?


19.06.2024, 03:25

Wenn meine Mutter ihn dann zB rausschmeißen will zu meiner Schwester oder seiner Freundin zB zwei Nächte behauptet er, das dürfe Sie nicht, weil er bei ihr gemeldet ist und Aufenthaltsrecht/Hausrecht in ihrem Haus hat & das habe die Polizei ihm bestätigt. Wir haben dann auch bei der Polizei angerufen und erst dachten die, er ist nur Gast und sagten man kann ihn natürlich rausschmeißen er ist btw ja fast 30. Aber als die hörten das er da gemeldet ist meinten die, er hat Hausrecht und darf dann die Polizei rufen und meine Mutter müsste ihn rausklagen und sich einen Anwalt nehmen ?!! Das kann ja nicht sein.. oder ?! :/

4 Antworten

Hallo!

Dein Bruder hat als vorübergehender Bewohner bei euren Eltern gewisse Rechte und kann sicherlich gewisse Regeln im Haus durchsetzen, die von den Eltern oder mit ihrer Zustimmung festgelegt wurden. Das bedeutet jedoch nicht, dass er das Hausrecht im rechtlichen Sinne besitzt. Das Haus gehört immer noch den Eltern, und sie haben das letzte Wort darüber, wer im Haus willkommen ist und wer nicht.

Wenn deine Mutter oder deine Eltern entscheiden, dass dein Bruder woanders hin gehen soll, um sich zu erholen oder aus anderen Gründen, kann er nicht einfach mit der Polizei drohen, um sein “Hausrecht” durchzusetzen. Solche Drohungen sind in den meisten Fällen unbegründet, solange er keine gesetzlichen Eigentümerrechte an dem Haus hat.

~ Mr.Callidus

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn er dort gemeldet ist, helfen all die nett gemeinten Tipps wie " Koffer vor die Tür" oder "Schloss austauschen" nichts, dann ruft er die Polizei und die MUSS ihm wieder Zugang verschaffen bzw. deinen Eltern erklären, dass, solange er dort gemeldet ist, er auch das Recht hat, das Haus zu betreten.

Wenn sie ihn loswerden wollen, sollten sie ihm per Einwurfeinschreiben einen Termin zum Auszug setzen. Zieht er dan nnicht aus, können sie ihn nur rausklagen, das ist leider so. Dummerweise haben sie ihm erlaubt sich dort anzumelden.

Es gibt allerdings einen etwas fiesen Trick. Dem Einwohnermeldeamt schreiben, dass er dort nicht mehr wohnt. Dann bekommt er vom EWA Post, die abfangen, draufschreiben, unbekannt verzogen. Dann in den nächsten Postkasten. Das EWA trägt ihn dann aus.

DANN könnten sie das Schloss tauschen, will er dann rein, ruft die Polizei, sagen, dass er dort nicht wohnt. Die Polizei kann das gleich abgleichen und wenn dann dort steht o.f.W. ohne festen Wohnsitz oder abgemeldet, dann kommt er nicht mehr rein.

Das ist eine Methode, die probat ist und auch funktioniert, aber nicht nett ist.

Sie sollten dringend das Gespräch suchen. Zeigt er sich uneinsichtig, kann man ihm das Leben auch schwer machen, alle Räume, außer dem Bad und seinem Zimmer abschließen, nicht mehr für ihn kochen, nicht mehr waschen etc.

Dein Bruder labert Mist, er hat kein Hausrecht was so weit geht.
Den toten Vogel hätte ich an Deiner Mutter´s Stelle schon lange rausgeschmissen!
Den muss man auch nicht rausklagen, da er keinerlei Eigentumsrecht am Haus hat.
Koffer vor die Tür stellen, ciao und das war es.
Nur machen Mütter das leider nicht, oder viel zu selten!

Hausrecht in Bezug auf Einladung von Gästen in dem ihm zugewiesen Raum hat er.

Seine Hausverbote - kann die Mutter durch Einladung aushebeln. Sie kann aber gegenüber dem Bruder ein Hausverbot aussprechen - wenn er keinen Mietvertrag hat. Bei dem Schmuckstück würde ich dann bei nächster Gelegenheit das Schloss tauschen. Soweit sollte keine Mutterliebe gehen, dass man sich dies gefallen lässt.

Alles andere funktioniert nur über gegenseitige Rücksichtnahme und Regeln, die jeder einhält.