Hat man das Recht, bestimmte Menschen als Abschaum oder Dreck zu bezeichnen?
Nichts rechtfertigt eine Kindesmisshandlung, Tierquälerei oder Mobbing. Keine schlechte Kindheit und keine psychischen Störungen. Deswegen bin ich der Meinung, dass ich solche Menschen (Mobber, Sexualstraftäter, Tierquäler) mit gutem Gewissen als Abschaum oder Dreck bezeichnen kann und sie auch bei einer passenden Gelegenheit auch anspucken würde. Das würde mich meiner Meinung nach auch nicht zu einem schlechteren Menschen machen. Wie seht ihr das?
6 Antworten
Nichts rechtfertigt eine Kindesmisshandlung, Tierquälerei oder Mobbing. Keine schlechte Kindheit und keine psychischen Störungen.
es rechtfertigt aber auch nichts schlechtes Benehmen
Jemand, der vor meinen Augen ein Tier quält, darf sich was anhören.. Da hört für mich die Moral endgültig auf
Nein, Menschen darfst Du so nicht benennen.
Wer sich aber am Menschenrecht eines Kindes vergeht, wer vergewaltigt, wer aus Heimtücke oder Geldgier mordet - der hat mit seiner Tat SEIN Menschenrecht auf immer vergeben. Solche Subjekte sind nur noch anatomisch menschlich. Solche Nicht-Menschen darfst Du benennen wie es Dir gefällt.
Wer dem widerspricht sollte sich vorstellen das eigene Kind vergewaltigt und ermordet - und soll DANN NOCH von "Menschenrechten" solcher Täter faseln !!!
Natürlich hat man, jeder moralisch integere Mensch könnte das mit gutem Recht. Denn ehrlich gesagt könnte man die überwältigende Mehrheit der Menschen so bezeichnen, wie du es tust.
Das verträgt sich nicht mit dem Artikel 1 GG.
Nein, das Recht dazu hast du nicht. Es gibt den Gesetzestext „die Würde des Menschen ist unantastbar“ und das gildet auch für oben beschriebene Menschen. Auch wenn man das gerne tun möchte. Denken darfst du was du willst.
Eben, da wurde ja die Würde des Menschen mit Füssen getreten.
Wieso wird dann einem Menschen die Freiheit entzogen, wenn seine Würde unantastbar ist? Das ist für viele Menschen so wie Folter
Einen Menschen "Dreck" oder "Abschaum" zu nennen, hat nichts, aber auch gar nichts mit einer Verletzung der Menschenwürde zu tun. Eine Verletzung der Menschenwürde haben wir dann, wenn jemand in einer Weise behandelt wird, die seine Subjektqualität völlig negiert; das ist z.B. bei Folter der Fall, oder bei Sklaverei. Aber die bloße Belegung mit einem Schimpfwort kann die Menschenwürde noch nicht verletzen; das folgt auch aus ihrem Charakter als Minimum an Rechten, das jedem Menschen immer zusteht.