Hat jemand Schlafapnoe und einen Führerschein?
Hallo,
ich habe demnächst einen Termin im Schlaflabor (vorher habe ich für eine Nacht so ein Überwachungsgerät mit nachhause bekommen).
Nun meinte die Frau, bei der ich den Termin machte (nicht der Arzt selber), dass wenn beim ersten Termin Atemaussetzer festgestellt werden, gibt es einen 2. Termin im Schlaflabor bei dem ich via CPAP Gerät eingestellt werde.
Sollte ich einen Führerschein haben, müsste ich am Folgetag im Labor bleiben, um Tests zu machen (Aufmerksamkeitstest, ich habe den Namen vergessen, irgendwas mit V...). Sollte ich den nicht bestehen, MUSS sie das der Führerscheinstelle melden und ich müsste erstmal meinen Führerschein abgeben.
Wtf? Nach einem Tag mit einem CPAP Gerät, soll man wieder 100% von Tagesmüdigkeit befreit sein?
Kann mir vielleicht ein Betroffener kurz schildern, wie es bei ihm/ihr ablief?
Was ich gelesen habe ist, dass das Labor gar nicht "Melden" darf (Schweigepflicht) und nach Führerscheinverodnung ich der Pflicht unterliegen würde dies zu melden und wenn man das nicht tut und dann einen Unfall baut, dann ist das grob fahrlässig und Knast ist vorprogrammiert.
Wo ist da der Zusammenhang? Verstehe ich nicht.
Wie meinst du das? Wenn du Schlafapnoe hast, darf man unbehandelt kein Auto fahren. Das ist ja Fakt. Nur wenn man es behandelt darf man fahren.. Weegen der tagesmüdigkeit.
Das sind Atemaussetzer nachts. Da verwechselst du was .
Das ist das selbe. Atemaussetzer= Schlafapnoe. Schnarchen = etvl. auch Schlafapnoe = Tagesmüdigkeit = unbehandelt kein Auto !
3 Antworten
Ich habe im Vorfeld auch einige gelesen, dass man den Führerschein verlieren könne, wenn die CPAP-Behandlung nicht funktioniere. Das hat mich gehemmt meinen Schlaf untersuchen zu lassen.
Als ich es dann doch gemacht habe, hatte ich eine Nacht ein Messgerät zu Hause, danach bekam ich einen Termin für zwei aufeinander folgende Nächte im Schlaflabor. In der ersten wurde die Messung bestätigt, in der zweiten der Druck eingestellt.
Von Auswirkungen auf den Führerschein habe ich von ärztlicher Seite nie etwas gehört.
Seltsames Prozedere. Ich war auf Anordnung vom Hausarzt nur 1 Nacht im Schlaflabor und das war absolut alles. Nach irgendwas anderem geschweige denn Führerschein haben die nicht gefragt. Irgendeinen Test danach gab es auch nicht.
Mehr als genug, aber seit ich mit Maske schlafe eben nicht mehr.
Versteh ich nicht. Laut Führerscheinverordnung muss du doch dann als privater Fahrer alle 3 jahre und als Berufsfahrer jedes jahr einen speziellen Test machen. Anderfalls kann man dir doch immer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Nur diese komischen Tests ´(Monotone Aufmerksamkeit) befreien einen von diesem Vorwurf
laut lungeninformationsdienst.de gibt es keine Meldepflicht. Du musst die Schlafapnoe aber behandeln lassen und dann möglicherweise nochmal einen Test auf Tagesmüdigkeit machen lassen. Das Problem scheint eher zu sein, dass eine bekannte aber unbehandelte Schlafapnoe als Unfallursache gewertet werden kann. Bei mir ist es aber schon 12 Jahre her, vielleicht gab es diese Gesetze damals noch nicht.
Ja genau. Das habe ich dort auch alles gelesen. Man muss es nicht melden. Aber wenn man nachweislich einnickt beim Autofahren und einen Unfall baut kann es Ärger geben. Also ich glaube ich gehe doch in eine riesige Spezialklinik mit Schlaflabor.
Eine nicht therapierte Schlafapnoe führt zu Tagesmüdigkeit. Auf Grund dessen kann es zu einem Sekundenschlaf kommen > Gefahr beim Auto fahren.
Zunächst muß eine Schlafapnoe, mittels einer Polysomnografie im Schlaflabor diagnostiziert/bestätigt werden. Bestätigt sich die Diagnose, therapiert man mit einem CPAP Gerät. Wird dieses regelmäßig jede Nacht angewendet, entfällt die Tagesmüdigkeit und die Gefahr beim Auto fahren > Sekundenschlaf. Von einer Meldung ist mir nichts bekannt.
Es ist möglich, daß Du zwei Nächte im Schlaflabor bleiben mußt, auf Grund der Druckeinstellung.
Es handelt sich um einen Vigilanztest > Dauer etwa 90 Minuten.
Noch nebenbei bemerkt! Wenn eine Schlafapnoe nicht therapiert wird, steigt das Risiko von Herzkreislauferkrankungen.
Hallo danke aber leider geht es nicht auf meine Frage ein. Meine Frage war, ob ich direkt am 2. tag im Labor, wo eine etwaige OSA eingestellt wird, den Vigilanztest bestehen muss
Nein! Der Vigilanztest nach einer Polysomnografie dient zur Messung der Funktionstörung und Beeinträchtigung von nicht erholsamen Schlaf, der zu Tagesschläfrigkeit und Funktionsbeeinträchtigungen führt.
Mit diesem Test wird lediglich ein Therapieerfolg der ersten Nacht dargestellt und dokumentiert.
War der Therapieerfolg schlecht, wird der Druck des CPAP Gerätes neu eingestellt, d.h. eine zweite Nacht im Schlaflabor. Danach kann der Test wiederholt werden.
Unter CPAP Therapie sind sowieso regelmäßige Kontrollen im Schlaflabor angezeigt, vor allem zu Beginn der Therapie, um den Druck zu überprüfen. Bei mir wurde der Druck dreimal erhöht.
Sollte ein CPAP Gerät verordnet werden, bitte darauf achten, dass dieses einen Luftbefeuchter enthält, ansonsten trocknen die Schleimhäute aus. Das ist nicht gerade angenehm.
Danke Dir. Korrekt, und danke für den Hinweis mit der Befeuchter. lg
Hast du denn Atemaussetzer?