Hat jemand mit Dropshopping etc. Erfahrung?

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In der Theorie schon. Du brauchst "nur" folgende Dinge zu beachten nur vom Steuerrecht:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Neben dem Steuerrecht kommt natürlich noch hinzu:

  • Krankenversicherung
  • Impressumspflicht
  • DSGVO
  • Verbraucherschutzrechte
  • Gewährleistungsrecht
  • ...
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Ich kenne praktisch die andere Seite, also habe für eine Marke die Wiederverkäufer, die auch Dropshipping betrieben haben, betreut. Das waren sowohl kleinere Firmen, als auch kleine Einzelunternehmen. Die Menge an Bestellungen war selbst bei Firmen mit einem Onlineshop und Traffic auf diesen eher gering. Da gab es kaum Chancen gegen Amazon und co. mitzuhalten.

Folgende Problemstellungen solltest du auf jeden Fall auf dem Schirm haben:

  • Der teuerste Punkt wird sein, Kunden zu finden bzw. zu werben, also z.B. Google Ads usw. Wer keine Werbung macht hat keine Sichtbarkeit und keine Kunden.
  • Deine Marge ist meist sehr gering und der Aufwand bedeutend höher, als den meisten bewusst ist.
  • Des Weiteren kommt es bei solchen Dropshipping-Produkten sehr wahrscheinlich zu einem Preiskampf, den man als kleiner Verkäufer nicht gewinnen kann.
  • Du musst deine Produkte auch genau kalkulieren und bist für die Retouren zuständig. Gerade das kann sehr teuer werden.
  • Im Übrigen zahlst du auch Steuern, brauchst ein Gewerbe und musst dich mit den rechtlichen Grundlagen befassen.
  • Das Thema Buchhaltung solltest du auch auf dem Schirm haben.

Das waren jetzt auch nur die wichtigsten Punkte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Marketplace-Manager/Account-Manager

Um so etwas machen zu dürfen, bedürfte es eines Gewerbes, welches Du jedoch als 15-jährige/r ohne explizite Einwilligung des Familiengerichts nicht anmelden könntest. Und nein eine derartige Erlaubsnis wirst Du mit einer "solchen Geschäftsidee" sicherlich nicht erhalten.

Das kann funktionieren, allerdings ist die Marge gering und du musst eine Nische finden. Das ist nicht mehr so einfach wie noch vor ein paar Jahren

Ich selber hatte mal mit einem Kollegen zusammen 8.000€ Umsatz gemacht, wovon nur ein winziger Teil als Gewinn übrig geblieben ist

Ach ja, und kauf dir keinen Kurs. Alles nur überteuerter Bullshit

Nein.

Mit 15 Jahren kriegst du keine Genehmigung ein Gewerbe einzutragen. Das Familiengericht macht bei Dropshippern nicht mit.

Und : Es nervt wie naiv ihr Alle seid, nur weil auf TikTok ein paar Idioten sagen "damit kann man so viel Geld machen hihi"