Hat die Polizei Beweispflicht, wenn sie jemanden rausziehen und sagen, er war am Handy?
Wurde eben zu Unrecht rausgezogen, war nicht am Handy, aber die Polizei meinte es. Ich kriege jetzt einen Brief.... Bin noch in der Probezeit.... Benutze nie mein Handy am Steuer. Lohnt sich ein Einspruch?
8 Antworten
Natürlich muss die Polizei es im Zweifel beweisen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Sie denken sich das ja nicht aus. Was hätten sie davon? Kriegen sie Belohnung? Nein. Prämie? Nein. Haben sie Arbeit damit? Ja. Warum sollten sie sich das ausdenken?
Hast du was davon, es abzustreiten? Ja. Sehr viel. Es geht um Bußgeld und Probezeitmaßnahmen.
Da gilt im Ernstfall die Glaubwürdigkeit. Untermauerst du deinen Einspruch mit einer logischen Geschichte, dass und warum sie sich geirrt haben, wirst auch du glaubwürdiger.
Gruß S.
Du solltest besser dir eine Erklärung überlegen, was der Beamte da gesehen und für ein Handy fehlinterpretiert haben könnte. Denn nur deine Aussage: "Ich benutze kein Handy während der Fahrt" würde bedeuten, dass der Beamte kompletten Unsinn erzählt und das glaubt wiederum kein Richter!
Die Polizei beweist es durch 2 Beamte die das Ganze bezeugen. Welchen Grund sollten sie haben zu lügen? Es gibt keinen. Für dich gibt es jede Menge Gründe zu lügen.
Du kannst Einspruch einlegen, aber die Chance stehen nicht gerade gut.
lg
Nein der lohnt sich nicht,die Strafe folgt.
Ich dachte es gibt eine Beweis Pflicht? Ansonsten können ja Polizisten alles tun und sagen 2as sie wollen. Achja tun sie ja schon.