Hat die Gemeinde kein mitspracherecht?

3 Antworten

Für die Entgegennahme und Bearbeitung des Bauantrages ist die Untere Baubehörde zuständig, die meist beim Landkreis angesiedelt ist. Diese holt dann eine Stellungnahme der Gemeinde ein. Manchmal kann der Bauantrag direkt bei der Gemeinde eingereicht werden, welche ihn dann samt Stellungnahme an die Untere Baubehörde weiterleitet.
Vom dortigen Baureferat werden die entsprechenden Fachreferate (Umweltamt, Veterinärsamt, Wasserwirtschaftsamt etc.) um Stellungnahmen gebeten.
Der Außenbereich, also Land außerhalb geschlossener Ortschaften, ist grundsätzlich von Bebauung frei zu halten. Unter bestimmten Umständen kann ein Bauvorhaben jedoch als privilegiert eingestuft werden und darf damit dennoch im Außenbereich realisiert werden. Dafür muss es sich um einen Land-, Forst-, oder Gartenbaubetrieb im Sinne des Baugesetzes handeln (§ 201 BauGB, Novelle 2017).
Einbeziehen der Standortgemeinde
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, bezieht die Baugenehmigungsbehörde die Standortgemeinde in das Verfahren ein. Der Grund dafür ist, dass die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde über die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu entscheiden hat. Das bedeutet, dass die Gemeinde dem Vorhaben innerhalb einer Frist von zwei Monaten zustimmen muss, wenn keine Aspekte des Bauplanungsrechtes dagegensprechen. Die Gemeinden können also ihr Einvernehmen nicht willkürlich, z. B. aus politischen Gründen, versagen. In diesem Fall kann die Untere Bauaufsichtsbehörde das von der Gemeinde versagte Einvernehmen ersetzen.

Quelle: https://www.ktbl.de/themen/genehmigungsverfahren

Der Stadtrat hat da eigentlich kein Mitspracherecht. Ich kenne die Mitwirkung eigentlich nur bei Änderungen vom Flächennutzungsplan.

In meiner Zeit beim Tiefbauamt hatten wir einen Bauantrag für ein Wohngebäude für einen Bauern, der wollte sein Wohngebäude nahe seiner Ackerflächen errichten. Da war dann das Landwirtschaftsministerium unseres Bundeslandes zuständig für die Erteilung der Genehmigung. Die war dafür ausschlaggebend. Die Gemeinde hätte den Bauantrag auch ablehnen können, aber die Ablehnung muss auch begründet werden. Der Antragsteller kann auch gegen die Ablehnung klagen.

Es obliegt dem für den Bau zuständigen Stadtrat (und den Mitarbeitern der Verwaltung, die für Bau zuständig sind), ob etwas gebaut werden darf oder nicht. Man kann als Nachbar oder Verein jedoch Einwendungen einbringen, es ist eigentlich aber nur relevant, ob der Bau rechtlich in Ordnung ist. „Wegen der Natur“… ja wegen was? Dann fordert halt zB eine Aufforstung, wenn Bäume gefällt werden… die Exekutive ist nicht dafür da, dass ihr ne hübsche Aussicht habt, sondern damit alles ordnungsgemäß abläuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in dem Bereich unterwegs
Ist das so?

Ja. Der Stadtrat besteht aus den vom Volk gewählten Vertretern. Damit hat das Volk mit ihnen ihr Mitspracherecht. Darüber hinaus nicht. Entscheiden diese Volksvertreter etwas, gibt es darüber hinaus kein weiteres Mitspracherecht.

Aber euch bleibt immer noch die Möglichkeit, am geplanten Baugelände einen seltenen, vom Aussterben bedrohten Regenwurm zu finden. Notfalls muss man den vorhandenen dort hin umsiedeln.

Und als letzte Waffe eine Normenkontrollklage einreichen. Bei einem größeren Projekt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass irgendeine Norm nicht eingehalten wurde.