Hat der Käufer Recht auf Preisminderung bei „fehlendem“ Zubehör?
Moin zusammen,
ich möchte mir gerne eine neutrale Meinung zu meinem aktuellen Problem bei eBay Kleinanzeigen einholen.
Ich habe dort folgende Anzeige…
…aufgegeben und per „Sicher bezahlen“ verkauft.
Die Tischleuchte ist beim Käufer angekommen. Nach einer relativ sachlichen Kommunikation verlangt er nun, dass ich eine (nicht mit angebotene) Fernbedienung zur Bedienung der Tischleuchte entweder nachsende (die ich selber nicht habe) oder ihm 15,- auf den Kaufpreis nachlasse.
Wie man die Tischleuchte in ein bestehendes System einbindet habe ich als Anleitung in der Anzeige verlinkt.
Der Käufer hat bestätigt, dass er seine bestehende Fernbedienung anlernen konnte.
Er ist der Meinung, dass ich explizit erwähnen muss, dass die Fernbedienung NICHT dabei ist.
Ich bin da anderer Meinung. Nun will er ein „Problem melden“.
Habe ich da eine völlig falsche Ansicht?
Viele Grüße
Er ist der Meinung, dass ich explizit erwähnen muss, dass die Fernbedienung NICHT dabei ist.
Ist die Fernbedienung Teil des Originalkaufs gewesen?
Ernste Frage: Müsste ich nach der Logik auch angeben, dass die Anleitung und der Karton nicht dabei sind?
4 Antworten
Ich denke du bist im Recht. Du hast nichts von einer Fernbedienung geschrieben und sie ist auch nicht auf den Bildern zu sehen.
Es hätte vielleicht Missverständnissen vorgebeugt, wenn du es dazu geschrieben hättest, aber du hast das Missverständnis auch nicht provoziert. Er ist einfach davon ausgegangen, dass die Fernbedienung dabei wäre.
Wenn ich etwas gebraucht kaufe und Zubehör nicht explizit erwähnt ist, dann muss ich davon ausgehen, dass auch kein Zubehör dabei ist.
Stimmt, habe mich geirrt. Wenn es die Lampe nur mit Fernbedienung gibt oder sie nur so beworben wird, dann konnte der Käufer tatsächlich davon ausgehen, dass sie mitgeliefert wird wenn sie nicht explizit ausgeschlossen oder eine ausschließende Floskel verwendet wurde.
Tja da du meine Frage nicht beantwortet hast ...
War beim Kauf eine Fernbedienung dabei muss dies natürlich erwähnt werden, wenn sie nicht dabei ist.
Gibt es mehrere Modelle zb. mit/ohne Fernbedienung dann muss erwähnt werden um welches Modell es sich handelt.
Müsste ich nach der Logik auch angeben, dass die Anleitung und der Karton nicht dabei sind?
Anleitung, sofern relevant, Karton nicht unbedingt.
Beispiel, das Gerät benötigt eine spezielle Sequenz zum Reset oder anlernen in ein anderes System, was man aber ohne Anleitung nicht weiß.
Es besteht aber kein Recht eine Anleitung in Papierform zu erhalten.
Karton ist meistens umgekehrt, Verkäufer geben an wenn er noch vorhanden ist, verkaufe xy gebraucht mit Originalverpackung.
Habe ich da eine völlig falsche Ansicht?
Das lässt sich abschließend nicht beantworten, da die Antwort auf meine Frage fehlt und aus deinen Kommentaren hervorgeht, dass du es nicht weißt.
Also der Anleitung war die Fernbedienung dabei. Aber vor 10 Jahren gab es das Hue System nicht…erst als die Basisstation eingeführt wurde paar Jahre später wurden den Hue Lampen keine Fernbedienung mehr beigelegt.
Wer zieht denn da die Grenze was man vergessen darf zu erwähnen oder was erwähnt werden muss…ist ein Trageriemen bei einer Kamera erwähnenswert?
Hab ich doch? Mir war nicht bewusst, dass ich die gleiche Frage 5 mal beantworten muss?!
Wenn du die Lampe ohne eine dazugehörige Fernbedienung gekauft hast dann musst du das auch nicht dazuschreiben und der Käufer kann diese auch nicht verlangen. Wenn aber eine Fernbedienung dazu war dann sollte man das auf eBay mit angeben das diese nicht mit enthalten ist. Eine Preisminderung finde ich auch nicht gerechtfertigt da hätte sich der Käufer besser über das Produkt informieren sollen. Zumal du auch dazugeschrieben hast das Rückgabe nicht möglich ist.
Es kommt darauf an ob diese Lampe URSPRÜNGLICH mit Fernbedienung geliefert wird / wurde. Daß sie also fester Bestandteil der Lampe ist.
Wenn das der Fall ist, hätte der Verkäufer auf das Fehlen hinweisen müssen.
Nun,
wenn das Teil grundsätzlich eine Fernbedienung hat,
dann ist das ja ein fester Bestandteil des Kaufvertrages.
Die musst du dann vorher bei deinem Verkauf ausschließen, andernfalls nachbessern.
Auch bei Privatverkauf.
Aber wenn du die Leuchte vor vielen Jahren gebraucht, ohne Fernbedienung erworben hast, das nachweisen kannst, dann gibt es auch keine Nachbesserung. Egal wie.
Dann muss er dir halt das Gegenteil beweisen. Und das wird er schwerlich können.
Could Case
Hansi
Uff, ob ich das noch nachvollziehen kann meinem damaligen Kauf?!
Ich bin gespannt wie das der eBay Kleinanzeigen Bezahldienstanbietet agiert.
Es kommt darauf an ob diese Lampe URSPRÜNGLICH mit Fernbedienung geliefert wird / wurde. Daß sie also fester Bestandteil der Lampe ist.
Wenn das der Fall ist, hätte der Verkäufer auf das Fehlen hinweisen müssen.
Oder muss man beim TV auch die Fernbedienung explizit erwähnen ??