Kann man mit 13 jahren schon arbeiten gegen Bezahlung?
ich meine so kleine jobs wie zeitung austragen oder so etwas
11 Antworten
Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen, Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie Arbeiten auf Bauernhöfen). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
Mehr dazu hier: http://www.eltern.de/schulkind/freizeit-und-hobbys/schuelerjobs-1.html
genau:) aber du kannst mit 14 auch mal bei Firmen in der Gegend fragen, ob sie Schülerjobs anbieteten... wichtig ist nur, wenn du zb schon Zeitung austrägst, darfst du am selben Tag nichts anderes machen... VLG
Zeitungen austragen, für andere einkaufen gehen, Hunde gassi führen etc. darfst Du.
Zeitungs- und Prospekteverteiler (okay, wenn´s erst ab 14 geht, aber es gibt auch in Kirchengemeinden Zeitschriften, die an Gemeindemitglieder verteilt werden und das geht schon früher, hab ich selber gemacht...) Gassi gehen mit Hunden Oma´s beim Einkauf helfen Flohmärkte machen
Babysitten
kleine jobs darf man ab 14 machen bei grösseren firmen gegen rechten lohn erst mit 16
also du kannst den hund deiner nachbarn gassi führen, aber für zeitungen austragen ect. mußt du 14 sein.