Hat das Totprügeln genauso komsequenzen auch wenn das Opfer zuerst eine Ohrfeige verteilt hat?
Da wird man trotzdel verurteilt wegen mordes oder?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
KV mit Todesfolge.
Die zuvor erteilte Ohrfeige kann da nicht als Notwehrgrund herhalten!
Ein Gericht muss feststellen, ob es Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord oder Notwehr ist. Pauschal kann man das nicht beurteilen.
Natürlich.