Hat das Totprügeln genauso komsequenzen auch wenn das Opfer zuerst eine Ohrfeige verteilt hat?

3 Antworten

KV mit Todesfolge.
Die zuvor erteilte Ohrfeige kann da nicht als Notwehrgrund herhalten!

Ein Gericht muss feststellen, ob es Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord oder Notwehr ist. Pauschal kann man das nicht beurteilen.