Hartz 4 und abzüge?

3 Antworten

Deine Rechnung ist falsch !

Erst einmal müsste man klären um was für Einkommen es sich handelt und welche Freibeträge bei dir anzuwenden sind.

Würdest Du noch unter 25 sein und es sich um eine Azubivergütung handeln oder Du noch Schüler wärst und nebenher arbeiten gehst, würde der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gelten.

Dann würde bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto vom Erwerbseinkommen oder Vergütung gar nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Liegt das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Würdest Du also nicht mehr unter 25 sein oder kein Schüler, Azubi oder Stundent unter 25, gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, bis 538 Euro Brutto = 438 Euro kommen 20 % = 87,60 Euro an Freibetrag dazu.

Vorerst wären das dann schon einmal 187,60 Euro an Freibetrag.

Ab 538 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 790 Euro Brutto wären das also von 538 Euro bis 790 Euro Brutto = 252 Euro x 30 % = 75,60 Euro an weiteren Freibetrag.

187,60 Euro + 75,60 Euro = 263,20 Euro gesamter Freibetrag.

Bei 600 Euro Netto würde nach theoretischem Abzug der 263,20 Euro Freibetrag ein voraussichtliches anrechenbares Einkommen von 336,80 Euro bleiben, die würden dann auf deinen Bedarf angerechnet und mindern deinen Leistungsanspruch um diesen Betrag.


Mimimomo571 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 22:38

Hallo,

Also ich bin unter 25, also bekomme ich wahrscheinlich 336,80 euro ? Okay ich danke dir !

isomatte  10.09.2024, 01:08
@Mimimomo571

Nein

Das wäre dein voraussichtliches anrechenbares Einkommen, dieser Betrag würde dir von deinen bisherigen Leistungen abgezogen.

Der Rest dann als Aufstockung gezahlt.

Wenn Du aber unter 25 bist, Schüler, Azubi oder Stundent, dann würde dir der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto zustehen.

Bis auf 538 Euro Brutto gleich Netto würde dir dann nichts auf deine Leistungen angerechnet und da das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze ist, kämen noch weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Bitteschön

Mimimomo571 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 07:32
@isomatte

Dankechön, also ich arbeite bin kein schüler oder azubi und unter 25, das heißt diese 336,80 werden lir v8n den 600 euro netto abgezogen .

isomatte  10.09.2024, 07:46
@Mimimomo571

Nein

Ich habe dir doch beide Varianten erklärt, wenn Du kein Schüler, Azubi oder Stundent bist und auch in keiner Übergangszeit von bis zu 3 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zum Beginn einer Ausbildung oder Studium, dann gilt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nicht für dich.

Dann gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, so wie ich es dir erklärt habe.

Wenn Du wie in deiner Frage erklärt 790 Euro Brutto verdienen und 600 Euro Netto aufs Konto bekommen würdest, berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen der genannte Freibetrag von 263,20 Euro.

Bekommst Du nun 600 Euro Netto aufs konnte, zieht dir das Jobcenter davon theoretisch diese 263,20 Euro Freibetrag ab, die hast Du dann theoretisch mehr also ohne Erwerbseinkommen im Monat zur Verfügung.

Es blieben dann angenommen von deinen 600 Euro Nettoeinkommen nach Abzug des Freibetrags noch 336,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Du bekommst ja vom Jobcenter einen Grundbedarf gezahlt, hattest Du also vorher kein anrechenbares Einkommen, dann hast Du vom Jobcenter min.deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und deine Warmmiete oder Mietenteil gezahlt bekommen.

Von diesem Betrag wird dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen von 336,80 Euro abgezogen, würdest also weniger vom Jobcenter gezahlt bekommen.

Hast dann nur noch die Aufstockung die nach Abzug des Freibetrags bis zur Deckung deines Bedarfs fehlt und dazu dann dein Nettoeinkommen von angenommen 600 Euro.

Mit deinem Nettoeinkommen und der Aufstockung hast Du dann im Monat angenommen insgesamt diese 263,20 Euro Freibetrag mehr zur Verfügung.

Bitteschön

Mimimomo571 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 22:11
@isomatte

Olay jetzt habe ich es verstanden, sry das dus jetzt so oft erklären musstest! Und danke 😊

Mimimomo571 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 19:22
@isomatte

Hi, da du dich so gut auskennst, wollte ich dich noch etwas fragen, und zwar wie sieht es mit einem minijob noch dazu aus. Also ich habe jetzt diese teilzeitstelle und wahrscheinlich bald auch ein minijob 380 euro ungefähr verdiene, wie wird das angerechnet zusammen oder einzelnd ? Was kommt am ende raus mit dem teilzeit 600 netto und minijob 380, mit hartz 4. Mein bedarf ist 575 euro.

isomatte  11.09.2024, 20:13
@Mimimomo571

Ein Bedarf von 575 Euro ist aber nicht hoch, mit wem wohnst Du denn zusammen und was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Ab 18 und unter 25 liegt ja alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt schon bei 451 Euro.

Da blieben für deine Warmmiete bzw. Kopfanteil der Warmmiete ja gerade einmal 124 Euro übrig, da müssen ja mehrere Personen im Haushalt leben.

Das habe ich dir doch alles schon erklärt !

Würdest Du unter 25 sein, Schüler, Azubi oder Stundent, würde auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag bis auf derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gelten.

Ist das Bruttoeinkommen höher, kommen dazu noch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, so wie ich es schon geschrieben habe.

Ist der erhöhte Grundfreibetrag auf dich nicht anwendbar, dann gelten nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, wenn Du zwei Bruttoeinkommen hast, werden diese addiert, davon der gesamte Freibetrag berechnet und dann theoretisch vom gesamten Nettoeinkommen abgezogen.

Was bleibt ist dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen und das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.

Ist das anrechenbare Einkommen gleich oder höher als dein Bedarf, besteht kein Leistungsanspruch mehr.

Wohnst Du unter 25 noch im Haushalt der Eltern, würdest Du automatisch aus der BG -: Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen.

Dann müsstest Du deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Wenn Du also derzeit 790 Euro Brutto hast und es kämen angenommen 380 Euro Brutto gleich Netto dazu, läge das gesamte Bruttoeinkommen bei 1170 Euro, da runden wir einmal auf 410 Euro Brutto gleich Netto auf.

Denn dann käme man auf min. 1200 Euro Bruttoeinkommen, dass ist derzeit für einen Single die Grenze für den Freibetrag.

Dann wären die ersten 100 Euro vom Brutto der Grundfreibetrag, bis 538 Euro Brutto kommen 20 % von 438 Euro Brutto = 87,60 Euro an Freibetrag dazu.

Ab 538 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % Freibetrag von 462 Euro Brutto x 30 % = 138,60 Euro an Freibetrag dazu.

Bis zu 1200 Euro Brutto weitere 10 % von 200 Euro = 20 Euro Freibetrag und dann ist für dich Ende mit Freibeträgen.

187,60 Euro + 138,60 Euro + 20 Euro = 346,20 Euro an gesamter Freibetrag.

Dann hättest Du angenommen deine 600 Euro + 410 Euro Brutto gleich Netto aus dem Minijob = gesamt 1010 Euro Nettoeinkommen.

Davon würde dann der max. Freibetrag von angenommen 346,20 Euro abgezogen und würde ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von 663,80 Euro ergeben.

Damit könntest Du deinen Bedarf selber decken und hättest keinen Leistungsanspruch mehr unter 25 wohnhaft bei den Eltern wärst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus und müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Mimimomo571 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 20:26
@isomatte

Also ja hier wohnen mehrere personen 9 personen bei meiner Familie, genauso hatte es mir meine srbeitscoachin erklärt das ich dann raus bin, aber danach haben mir viele personen was anderes erzählt, okay danke 👍🏼 und ich verstehe diese fachwörtrr nicht daswegen war es so schwer für mich es zu verstehen 🥹

Wäre ungewöhnlich, wenn so viel abgezogen wird, es sei denn, Du hättest irgendwas besonderes, wie zb Jobrad oder ähnlich.

Was normal ist, kannst Du auf einem Brutto-Netto Rechner prüfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.