Hartz 4 für meine Tochter, die noch zuhause lebt?

4 Antworten

Wenn sie nicht angenommen schon selber ein Kind unter 6 Jahren hat und mit ihm bei euch lebt bzw. nicht min.25 Jahre alt ist, hat sie keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen.

Ihr bildet dann eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) wenn sie ihren Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann, sie könnte also nur gemeinsam mit euch einen Anspruch haben, wenn das anrechenbare Einkommen euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde.

Sollte ein Anspruch bestehen, dann musst auch du dich an die SGB - ll Regelungen halten, also z.B. auch versuchen in Beschäftigung zu kommen.

Du wirst ja über deinen Mann mitversichert werden können ( Familienversicherung ), deine Tochter ggf.über den Kindsvater, zumindest erst einmal bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres.

Euer Gesamtbedarf nach dem SGB - ll läge dann derzeit bei 2 x 382 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt = 764 € für euch Erwachsene + 339 € Regelbedarf ( 18 - 24 Jahre ) für die Tochter = 1103 € + die Warmmiete, ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Mal angenommen die Warmmiete läge bei 697 €, erst einmal egal ob diese nach dem SGB - ll als angemessen oder nicht angemessen gelten würde, dass Jobcenter müsste auch diese erst einmal anerkennen und bei Bedarf in der Regel für bis zu weiteren 6 Monaten übernehmen, dann würde euer Bedarf bei angenommen min.1800 € im Monat liegen.

Würde dein Mann dann mehr als 2100 € Nettoeinkommen haben, bestünde in der Regel kein Anspruch mehr auf ALG - 2, weil der Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen gedeckt werden könnte.

Dein Mann kann nämlich auf sein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würde die Tochter angenommen noch minderjährig sein, dann wären es 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto.

Wenn er also min.1200 € Bruttoeinkommen hat, kann er diese 300 € an Freibetrag geltend machen, diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt das anrechenbare Einkommen.

So bin ich auf diese mehr als 2100 € Netto gekommen, weil dann nach Abzug dieser 300 € Freibetrag mehr als 1800 € anrechenbares Einkommen bliebe und somit kein Anspruch mehr bestehen würde.


Stevie01 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 12:54

Mein Mann verdient über 2000 Euro, da fallen wir bei ALG II raus, sagte man mir.

Aber mega hilfreich deine Antwort, vielen vielen Dank dafür 🙂

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... eher nicht. Ihr würdet mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

https://www.hartz4.org/hartz-4-unter-25/

Eigenständiges ALG II bekäme sie erst ab 25. Bis dahin geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kinder von den Eltern unterstützt werden.


Stevie01 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 20:23

Ist denn mein Mann als nicht leiblicher Vater verpflichtet, für sie aufzukommen? Er ist alleinverdiener

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Ihr werdet wahrscheinlich für ihr aufkommen müssen, da sie unter 25 ist. Wäre sie 25 dann würde sie Geld bekommen.


Stevie01 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 19:52

Auch wenn mein Mann nicht der leibliche Vater ist?

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Crasulla  28.10.2019, 19:54

Ihr wohnt alle in einem Haushalt also denke ich schon. Aber einfach mal zum Jobcenter gehen und sich informieren.

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Was macht denn die Tochter... wartet sie auf einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz.

macht sie eine Ausbildung oder was hat sie gelernt?


Stevie01 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 19:53

Das steht außer Frage, das ist privat. Möchte nur Informationen um mich schlau zu machen, bevor bei den hiesigen Ämtern nachfrage.

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Idris164  28.10.2019, 20:01
@Stevie01

Naja, aber ohne das wissen kann man nicht sagen ob sie eine Chance hat

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Stevie01 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 20:22
@Idris164

Sie macht nichts, sie ist aus gesundheitlichen Gründen nicht fähig gewesen, möchte sich aber jetzt was suchen. Ich möchte nur wissen, ob mein Mann in der Pflicht ist für sie aufzukommen, obwohl er nicht der Vater ist, sie auch nicht adoptiert ist, sondern einfach nur bei uns lebt und ich die leibliche Mutter bin, aber keine Erwerbstätigkeit habe.. Oder ob ich dann auch zum Amt muss, mich melden muss und sein Gehalt dann mit angerechnet wird.. Oder ob sie alleine was für sich beantragen kann.

Ist alles kompliziert, weiß ich, aber ich frage nur rein informativ.. Ob es so laufen wird letztendlich, sehen wir dann.

Wollte nur mal wissen wasd a so auf uns zu kommen könnte..

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Idris164  28.10.2019, 21:14
@Stevie01

Wenn er dein Mann ist, wird er seinen verdienst angeben müssen

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