Hakenkreuz in der Schule?
Hey bitte nur nützliche Antworten & nicht so ja warum ich dass den malen würden ..:)
Es geht darum dass mir im Deutschunterricht ein Blatt mit ungefähr 10 Hakenkreuzen raus gefallen ist, es hatte aber rein gar nichts mit dem Unterricht zu tun, heißt ich habe es nicht um Unterricht gemalt meine erste Frage darf mir die Lehrerin es wegnehmen & meiner Klassenlehrerin zeigen ? 2. was können für konsequenzen auf mich zu kommen
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/winstoner14/1517335136062_nmmslarge__42_55_382_382_f42a3957d963c43e200fe29998588d5d.jpg?v=1517335138000)
Ja, es wird auch höchstwahrscheinlich dem Direktor deiner Schule gemeldet werden. (Jenachdem ob deine Lehrerin dies meldet)
Wenn du nicht öfters mit so etwas auffällst, dann wird dies wohl Schlimmstenfalls mit nem Elterngespräche mit deinen Eltern und deiner Klassenlehrerin bleiben!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/juergen63225/1645949590290_nmmslarge__654_305_2407_2407_85859dd50700c71d2e308e9238d4930e.jpg?v=1645949590000)
Strafgesetzbuch:
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2.Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
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Ich habe auch nicht geschrieben, dass ich das Gesetz so für optimal halte. Ich kenn auch Fälle von übereifrigen Staatsanwälten, die Münzsammler und - Händer anzeigen wollten, wenn man Münzen aus der Zeit 1933 . 1945 verkauft. Ist aber klar mittlereile, dass Münzen und Briefmarken zeitgeschichliche Zeugnisse darstellen .. und nicht verboten zu sammeln oder zu verkaufen.
Aber im Gesetz steht nicht nur"verbreiten" sondern auch "herstellen" ... wie gesagt .. ich habs nicht geschrieben, das Gesetz.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Othetaler/1476618176144_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1476618176000)
1. Ja, sie darf es dir wegnehmen und deiner Klassenlehrerin geben.
2. Da wird wohl ein eingehendes Gespräch auf dich zukommen und hoffentlich auch Maßnahmen, die dich etwas schlauer machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
1. Klar darf sie das
2. Da das Symbol seit Hitlerzeiten zumindest politisch verboten ist und nur zu Aufklärungszwecken verwendet werden darf, können da schon Konsequenzen auf dich zukommen. Deine Lehrer könnten mit einer rechten Gesinnung deinerseits rechnen und werden auf jeden Fall mit dir und deinen Eltern darüber reden. Mehr wird dann aber denke ich auch nicht kommen.
Wie alt bist du denn?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kleinknarf/1473187438235_nmmslarge__0_0_280_280_4e12b6846fde6cf6e550697a6a5aebb9.png?v=1473187440000)
Als erstes: Wenn es ein Blatt mit HaRkenkreuze war hast du nichts zu befürchen.
Als zweites: Wenn es Hakenkreuze waren, grundsätzlich die Zurschaustellung und Verbreitung rechtsradikaler Symbole verboten ( Grundsätzlich... ja es gibt Ausnahmen)...
Von Schulausschluß bis Haftstrafe, je nach schwere des Falles
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MonkeyKing/1719661843943_nmmslarge__189_109_607_607_7befab22afa2ce48eb342b42647708f4.png?v=1719661844000)
Da ihr das Blatt versehentlich rausgefallen ist, kann man nicht von Zurschaustellen sprechen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/winstoner14/1517335136062_nmmslarge__42_55_382_382_f42a3957d963c43e200fe29998588d5d.jpg?v=1517335138000)
Wenn die Schule jede Art von Rechtsradikalen Symbolen verbieten (Wie die meisten Schulen), dann kann es zur Schulrechtlichen Konsequenzen kommen!
Nach dem zitierten Paragraphen hat Sie nichts Unrechtes getan. Die Zeichen wurden nicht öffentlich verbreitet.
Der Rest ist Nazihysterie.