Handy Vertrag widerrufen aufgrund falscher Tatsachen?
Hallo,
Bei meiner Frage handelt es sich um einen Handyvertrag den der Lebensgefährte meiner Mutter am 25.8 abgeschlossen hat. Er ist jahrelanger Kunde bei diesem Handyanbieter. Er hat bei Vertragsverlängerung ein neues Handy bekommen aber nur auf den ausdrücklichen Wunsch das die monatlichen Kosten nicht höher werden. Dies wurde vom Verkäufer bestätigt. Da er nicht viel Ahnung davon hatte unterschrieb er den Vertrag und jetzt bei der ersten Rechnung sahen wir das eine Partnerkarte mit berechnet wird die er vorher nie hatte und auch nicht wollte. Diese Karte steht leider auch im Vertrag was er allerdings gestern erst bemerkt hat aber nun ist ja das Widerrufsrecht vorbei, Können wir trotzdem gegen diesen Vertrag vorgehen da er ja unter falschen Tatsachen abgeschlossen wurde und der Verkäufer ihn getäuscht hat!
5 Antworten
Dürfte schwer werden, immerhin hätte er lesen müssen was er unterschreibt!
Ich würde mich mit dem Anbieter DIREKT in Verbindung setzen, nicht mit irgendeinem Shop Inhaber!
Ich hatte ähnliche Probleme mit der Telekom und mir wurde am Telefon dann völlig problemlos (aus Kulanz) die zweitkarte storniert navhdem ich FREUNDLICH erklärt hatte wie es dazu kam!
Schönen guten Abend zusammen.
da möchte ich Repwf doch direkt zustimmen. @Sandrasoundso: wenn etwas schief gelaufen ist und auch anschließend in der Auftragsbestätigung nicht vermerkt wurde, dann lässt sich das bestimmt klären. Ist denn der Vertrag bei uns? Dann schaue mich mir das gerne mal an.
Viele Grüße
Eva M. von Telekom hilft
das wird schwierig, es zählt nur das, was im Vertrag steht. Wenn er keine Zeugen vorweisen kann wirds erst recht nichts.
In den VErträgen steht auch drin, dass mündliche Nebenabreden nicht wirksam sind.
wenn der Verkäufer kulant ist, eventuell. Der Vertrag ist unterschrieben. Hast du Beweise der Aussagen oder Versprechen des Verkäufers. Dann eventuell.
Wenn es im Vertrag steht und er ihn ohne durchlesen unterschrieben hat, ist es Pech für euch. Man sollte immer das Kleingedruckte lesen. Vertreter erzählen viel, was im Vertag steht zählt und da man den vor dem Unterschreiben liest, ist das keine Täuschung.
Zum nächsten Termin kündigen!
Wie kann er die Falschberatung nachweisen? Hat er etwas schriftliches vom Verkäufer?