Handy vertrag widerrufen - Pflicht anteilig zu zahlen?
Hallo an alle,
ich hatte ein Handyvertrag mit Handy abgeschlossen. Als nach 4 Wochen immer noch nicht das Handy da war, habe ich den Vertrag per E-Mail widerrufen.
Darauf kam die Antwort, dass es unterwegs war und am kommenden Tag ist tatsächlich Handy mit Sim Karte eingetroffen.
Ich blieb aber beim Widerruf, da auch sonst die Kommunikation mit dem Unternehmen sehr schlecht war und habe das Handy mit Sim direkt zurück gesendet (ich habe selbst die Kosten dafür getragen, was aber auch vorher angekündigt und somit ok ist).
Nun hat das Unternehmen jedoch die anteilige Monatsrechnung abgezogen mit der Begründung, dass der Widerruf erst zustande kommt, wenn alles wieder beim Unternehmen ist (selbst wenn das Handy und Sim nie genutzt wurden).
Daher nun meine Frage, ob das so ok ist und ich in der Pflicht bin für den angeblich halben Monat die Rechnung zu zahlen?
4 Antworten
Der Anbieter ist schon sehr kulant , wenn er Deinen Widerruf nach 4 Wochen noch akzeptiert . Normalerweise sind es bei Online geschlossenen Handelsverträgen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung nur 14 Tage Widerrufsfrist .
mit der Begründung, dass der Widerruf erst zustande kommt, wenn alles wieder beim Unternehmen ist (
Da liegt auch der Händler / Anbieter falsch , denn der Widerruf kommt schon dann zustande , wenn er fristgerecht in schriftlicher Form rechtssicher dem Händler / Anbieter wirksam zugegangen ist . Die Rückgabe der Ware muß dann nicht zeitlich identisch mit dem formal korrekten Widerruf erfolgen .
Darauf mußt , bzw. solltest Du DEN nun nicht aber noch mit der Nase drauf stoßen , sonst knallt er Dir noch das Argument "Frist war abgelaufen" vor den Koffer .
Ich habe es in meinem Folgekommentar selber korrigiert . Dauerte halt länger mit der Einstellung , weil ich da selber noch mal gründlich recharchieren mußte und dabei anderweitig noch in meiner Nachrecherche ( abseits vom Forum ) zeitweilig unterbrochen wurde .
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, so war der Ablauf.
1. Handyvertrag wurde online geschlossen, aber es kam kein Handy und auch sonst nichts.
2. Als nach 30 Tagen immer noch nix kam, habe ich Vertrag widerrufen.
3. Am nächsten Tag kam das Handy und Sim, die ich dann zurück gesendet habe.
4. Danach wurde Geld abgebucht, für den angeblichen Vertragszeitraum zwischen dem Erhalt des Handys und der Ankunft im Unternehmen.
Ich verstand schon , worauf Du hinaus willst .
Beginnen wir doch mal bei :
1. Handyvertrag wurde online geschlossen, aber es kam kein Handy und auch sonst nichts.
Wurde Dir da bereits online während der Vertragsanbahnung , bzw. des Vertragsabschlusses eindeutig eine Widerrufsbelehrung vom Anbieter im Antragsformular übermittelt ?
2. Als nach 30 Tagen immer noch nix kam, habe ich Vertrag widerrufen.
Eine mögliche Antwort hierzu ist erst möglich , wenn Du auf meine Rückfrage zu 1. antwortest .
3. Am nächsten Tag kam das Handy und Sim, die ich dann zurück gesendet habe.
Wäre nur von Belang , wenn Du in 1. nicht schon konkret eine eindeutige Widerrufsbelehrung angezeigt bekommen hättest , und in dem Online - Antragsformular nicht gleichzeitig eindeutig und gut sichtbar angezeigt worden wäre : " Mit diesem Klick kostenpflichtig den Vertrag abschließen mit Beginn zum ... "
4. ist abhängig von den Punkten 1 - 3 bei genanntem Abrechnungszeitraum
Ja, Widerrufsbelehrung wurde direkt am Anfang gegeben, also korrekt von denen ausgeführt.
Also hat man nur 14 Tage ab Vertragsabschluss (und nicht -beginn bei Handy) Zeit diesen zu widerrufen unabhängig davon, wann die Waren/Leistungen des Vertragsgegenstandes geliefert bzw. geleistet werden?
Danke für die ausführliche Antworten bisher.
Gerne geschehen . 😉
Wenn zu jeder Zeit ganz klar aus dem Vertrags-Anbahnungsformular klar hervorging , daß dieser Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zusammenspiel mit einer klaren Widerrufsbelehrung kostenpflichtig zu laufen beginnt , so wirst Du in der Regel ab diesem Zeitpunkt ( genannter Vertragsbeginn ) zumindest anteilig mal für den Part der Dienstleistung der theoretischen Freischaltung für Telekommunikation zahlen müssen .
Für das Gerät ( Smartphone ) an sich nicht bei erfolgreichem Widerruf .
Bei Kombiangeboten aus Mobilfunktarif + darüber finanziertem Smartphone mußt Du davon ausgehen , rechtlich immer zwei Verträge zu haben .
Der eine Vertrag gilt für die Telekommunikation , und der andere Vertrag für die greifbare Sache ( also hier das mitgebuchte Smartphone )
Die Kostenantilsschuld für das Phone dürfte normalerweise entfallen müssen , wenn Du das Gerät unbenutzt an den Anbieter / Händler zurückgegeben hast .
Der Part der Telekommunikationsdienstleistung läuft vom Geräteerwerb getrennt .
Wo in Deinem individuellen Fall die ganz exakte "Trennlinie" zu ziehen wäre , müßte im Zweifelsfall echt von einem dahingehend spezialisierten Fachjuristen auf eigene Vorkasse ausklamüsert werden , denn da hat der Gesetzgeber leider keine leicht verständlichen Regelungen gesetzt .
In Deinem Fall kommen zudem noch mögliche Fristüberschreitung im Widerruf , und die etwaige Klärung , ob die verspätete Lieferung schon alleine der SIM im Verantwortungsbereich des Händlers lag dazu .
Eine rechtssichere Auskunft , bzw. Hilfe kann ich Dir daher leider in Deinem individuellen Anliegen nicht geben .
Bezüglich des grundlegenden Beginns der 14-tägigen Widerrufsfrist muß ich mich aber selbst dahingehend korrigieren , als diese erst mit dem vollständigen Erhalt der ( online ) bestellten Sache tatsächlich zu laufen beginnt .
Dazu hier mehr :
https://www.handyhase.de/magazin/handyvertrag-widerrrufen/
und
Bereits erfolgte Abbuchungen für den Mobilfunkvertrag müßtest Du bei nachweislich nicht erfolgtem Nutzungsgebrauch der Sim bei erfolgreichem Widerruf dann vom Anbieter zurück verlangen können .
erst zustande kommt, wenn alles wieder beim Unternehmen
Das ist Bullshit.
Das Unternehmen hat vertragswiedrig keine Leistungen geliefert. Demnach kann es dafür auch kein Geld verlangen. Vor Gericht würden die damit wahrscheinlich hinten runter fallen.
Wenn du nichts macht kommen die aber womöglich auf die Idee dir eine extrem nervige Inkassofirma auf den Hals zu schicken.
Die haben das Geld schon abgebucht und auf meinen Einwand, dass keine Leistung erbracht wurde, meinten die nur, dass ein Vertrag zu Stande kam und dieser erst nach Eintreffen des Handys als widerrufen zählt.
Mit der Begründung wollen die auch nicht zurückzahlen.
was wurde dir bezüglich der Lieferbarkeit gesagt? auch hast da was Schriftliches zu?
wenn dazu keine Angaben gemacht wurden, kannst nicht mal kündigen - geschweige einen Widerruf abgeben.
Warum sollte der Kunde keinen Widerruf aussprechen können? Das ist doch albern.
Es hieß die Ware würde in einer Woche versendet werden. Als dann 3 Wochen später nichts da war hatte ich widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt keinesfalls, bevor die Ware beim Kunden eintrifft.
Das wäre dann doch zu einfach.