Der Anbieter ist schon sehr kulant , wenn er Deinen Widerruf nach 4 Wochen noch akzeptiert . Normalerweise sind es bei Online geschlossenen Handelsverträgen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung nur 14 Tage Widerrufsfrist .

mit der Begründung, dass der Widerruf erst zustande kommt, wenn alles wieder beim Unternehmen ist (

Da liegt auch der Händler / Anbieter falsch , denn der Widerruf kommt schon dann zustande , wenn er fristgerecht in schriftlicher Form rechtssicher dem Händler / Anbieter wirksam zugegangen ist . Die Rückgabe der Ware muß dann nicht zeitlich identisch mit dem formal korrekten Widerruf erfolgen .

Darauf mußt , bzw. solltest Du DEN nun nicht aber noch mit der Nase drauf stoßen , sonst knallt er Dir noch das Argument "Frist war abgelaufen" vor den Koffer .

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