Handy nach 1 Tag kaputt kann ich es zurück geben?
Hallo,
ich hab mir gestern ein S7 edge gekauft neu verpackt bei Media Markt. am heute (nächster Tag) geöffnet sehe ich das die Kamera linse kaputt und zersplittert ist. kann ich bzw darf ich/ hab ich das recht das Handy umzutauschen ?
bitte um schnelle Antwort!
7 Antworten
das läuft über gewährleistung und bei mediamarkt sollte man überhaupt nichts kaufen. die sind extrem inkompetent und unfreundlich wenn so etwas passiert.
Du kannst den Kaufpreis kürzen, Reparatur oder Schadenersatz verlangen oder umtauschen oder den Kauf komplett rückgängig machen. Ich würde umtauschen.
google: "Verbraucherzentrale"
https://www.verbraucherzentrale.de/home
Gibt es in vielen Städten sogar vor Ort.
MM streitet ab ich konnte beim gespräch nix machen über verhandlungen.
Bringe mal beiläufig die Verbraucherschutzzentrale ins Gespräch, das mag kein Händler gerne...
Ist ein Gewährleistungsfall.
Selbstverständlich hast Du das Recht auf eine mängelfreie Ware.
Danke für die vielen Antworten ich bin gerade schnell zum Media markt (andere Geschäftstelle da die wo ich war geschlossen war) gefahren bin jetzt zurück.
Die an der Information haben gesagt ich soll zur Kollegin gehen die Kollegin wiederrum zum Service. Beim Service angekommen sehr unfreundlich erwidert er den Umtausch und sagt das sie es an Samsung schicken wollen.
was soll ich tun ?
Ich bin echt ratlos :( ich weiß nicht was ich tun soll.
Bestehe auf ein anderes funktionierendes und vor allen mangelfreies Gerät.
MM wird wohl weitere Geräte auf Lager haben und ein Tausch gegen ein anderes ist MM zumutbar.
Lasse dich nicht abspeisen von wegen einschicken oder so, Du hast Ansprüche gegenüber MM aus der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung, da hast Du durchaus die Wahl auf ein Ersatzgerät, MM müsste um diese Nacherfüllung ablehnen begründen.
Media Markt Service sagt: Sie können mir alles erzählen vielleicht haben sie es kaputt gemacht. Ohne irgendwie zuzuhören streiten sie es ab.
Dann lass den Marktleiter kommen und mach dich im Vorfeld über deine Rechte bezgl. der Sachmängelhaftung vertraut.
Jenachdem wie alt Du bist nimm ein Elternteil mit oder jemanden der sich auskennt.
Der Kauf ist keine 6 Monate her.
Du kannst im Grunde behaupten was du möchtest, der Laden muss beweisen, dass dies nicht stimmt und es eben auf dein Verschulden zurück zu führen ist.
§§ 434 ff BGB.
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."...habt ihr es schon mal gehabt, dass ohne Fremdeinwirkung die Linse vom S7 edge geplatzt ist? Drum herum keine Kratzer, alles super."
Wer soll das glauben?:
""Ohne Fremdeinwirkung" glaube ich nicht. Geplatzt sieht das auch nicht aus. Das sieht mir nach Druck durch einen etwas kleineren Gegenstand als das Linsenglas selbst aus. Zum Beispiel eine Schlüsselspitze."
https://www.androidpit.de/forum/711932/samsung-galaxy-s7-edge-kamera-linse-geplatzt
Man geht dann am besten ins Internet und schaut ob andere auch solche Probleme hatten/haben.
Und dann lässt sich der Mangel einfacher nachweisen, dass er nicht die Linse selbst kaputt gehauen hat.
was ist die verrbraucherschutzzentrale