Handwerkerreklamation Rechtslage?

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Hallo nach BGB,

wäre der korrekte Weg:

  1. Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung (schriftlich)
  2. Nachfrist setzen zur Behebung (schriftlich)
  3. Ersatzvornahme oder Schadensersatzklage

Wenn beides erfolglos bleibt, kann ein anderer Handwerker beauftragt werden zur sogenannten Ersatzvornahme. Das zurückbehaltene Geld, kann dafür hergenommen werden.

Hier im Detail:

▷ Mängelrüge und Mängelbeseitigung - bauen.de

Ich fürchte, sauber auszuführende Arbeiten wurden gar nicht bestellt.

Meist kommt also ein MB und danach das Gerichtsverfahren und somit wird es eben nicht billiger, weil der liebe Besteller eine Rüge nicht zustande gebracht hat.

Wer hat denn die "Stundenzettel" unterschrieben?

Zudem kommen solche Kunden in die Liste, damit die Kollegen eben gar nicht erst losfahren zu Dir.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Brief mir Fristsetzung - und dazu einen Anruf, dass der Brief kommt. Denke da wird schon reagiert darauf.