Handwerkerreklamation Rechtslage?
Guten Tag liebe Community,
ich habe zu folgendem Problem eine Frage: Eine Handwerkerrechnung wurde von uns reklamiert, weil die Arbeit nicht sauber ausgeführt wurde und es von uns aus noch Rückfragen zu den abgerechneten Arbeitsschritten gab. Der nicht beanstandete Teil der Rechnung wurde fristgerecht bezahlt. Nach über 30 Tagen ist immer noch keine Rückmeldung vom Handwerksbetrieb eingegangen, wie sollte man sich nun weiter verhalten? Die Aufgaben müssen ausgebessert werden.
Vielen Dank für eure Hilfe hierbei! :)
Viele Grüße
3 Antworten
Hallo nach BGB,
wäre der korrekte Weg:
- Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung (schriftlich)
- Nachfrist setzen zur Behebung (schriftlich)
- Ersatzvornahme oder Schadensersatzklage
Wenn beides erfolglos bleibt, kann ein anderer Handwerker beauftragt werden zur sogenannten Ersatzvornahme. Das zurückbehaltene Geld, kann dafür hergenommen werden.
Hier im Detail:
Ich fürchte, sauber auszuführende Arbeiten wurden gar nicht bestellt.
Meist kommt also ein MB und danach das Gerichtsverfahren und somit wird es eben nicht billiger, weil der liebe Besteller eine Rüge nicht zustande gebracht hat.
Wer hat denn die "Stundenzettel" unterschrieben?
Zudem kommen solche Kunden in die Liste, damit die Kollegen eben gar nicht erst losfahren zu Dir.
Viel Glück.
Brief mir Fristsetzung - und dazu einen Anruf, dass der Brief kommt. Denke da wird schon reagiert darauf.