Hamburger Modell in der Pflege

1 Antwort

Grundsätzlich kannst und darfst du auch im HH-M. alleine Arbeiten. Es sei denn, du und dein Arzt hätten in dem Formular das ihr zur Beantragung gemeinsam ausgefüllt habt, als Bedingung eingetragen, dass du nicht alleine arbeiten darfst.

Juristisch ist für mich die Frage viel interessanter, ob du wehrend der HH-M. Phase versetzt werden darfst. Das widerspricht m.E. dem Geist vom HH-M. Da solltest du mal den/die Betriebsrat/Mitarbeitervertretung/Personalrat einschalten. Auch ein Gespräch mit dem Arzt könnte sinnvoll sein. Der kann dich im Zweifelsfalle erneut AU schreiben und in 2 oder 3 Wochen ein neues HH-M. beantragen. Und da steht dann als Bedingung drin:

Nicht alleine arbeiten!

:-P :-D


Nanny24613 
Beitragsersteller
 09.11.2013, 09:47

Okay das werde ich sichtlich machen Dankeschön

0
Christlich  09.11.2013, 17:16
@Nanny24613

Und bleib dir bei allen Gesprächen mit Vorgesetzten und auch der Pesonalvertretung daran: Inder Zeit vom HH-M. wirst du weiterhin von der Krankenversicherung bezahlt, bist also eine kostenlose Arbeitskraft für den Arbeitgeber. Das solltest du nicht unbedingt offen ausdrücken, aber es stärkt dennoch deine Position. Denn wenn das HH-M. abgebrochen wird, macht dein Arbeitgeber den Verlust, nicht Du!

0