Halts langsam nicht mehr aus. Wie soll ich am besten mit diesen Altvermietern umgehen?

6 Antworten

Für Juristen stehen Verträge und Fristen im Vordergrund, der Rest ist relativ irrelevant. Meistens muss man die Wohnung besenrein übergeben. Und nichts kaputt. Garten mitgemietet?

Im Streitfall wirst du die Vereinbarung nicht beweisen können.

Daher rate ich dazu, die Sachen umgehend selbst zu entsorgen.

Das Problem ist hier, dass es keine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gibt, die das "Entrümpeln" regelt. Ihr könnt also nicht nachweisen, dass die restlichen Möbel in der Wohnung verbleiben konnten.

Entweder Ihr bleibt jetzt stur und entrümpelt nicht. Dann wird sich wohl der Vermieter auch stur stellen und Euch die benötigte Unterschrift (für was auch immer) nicht geben. Wenn der Vermieter noch fieser ist, wird er die Kosten für die Entrümpelung Euch auch noch aufbrummen.

Das Problem bei mündlichen Absprachen ist der Nachweis. Bei einer telefonischen Absprache kann man sich ja nicht einmal auf Zeugen berufen.

Du schreibst "nach Ende der Mietzeit". Hat denn schon eine Abnahme stattgefunden und wurde da im Protokoll etwas über die Möbel geschrieben?

Ja, sicher. Ihr habt nur eine mündliche Nebenabrede, die k einer beweisen kann und eure Wohnung ist nicht geräumt.

Also müsst ihr die räumen.