Halogen Tagfahrlicht gegen LED getauscht - TÜV-relevant?
Ich habe bereits vor etwa drei Jahren die Halogen-H7-Grableuchten meines Passat B8 gegen die Philips Ultinon Pro6000 H7-LED Leuchten des Abblendlicht welche eine ABE haben ausgetauscht.
Nun hat mich bereits länger die Unstimmigkeit der im unteren Teil des Stoßfänger befindlichen Halogen Tagfahrleuchten gestört und ich habe mir vor einigen Monaten als eine der Birnen ohnehin defekt war -da es dafür keine LED Austauschexemplare aus deutschen Landen gibt- bei Aliexpress folgende geholt.
Die funktionieren auch wunderbar ohne Canbusfehler und machen schönes und helles Licht, sind jedoch von vorne durch die Klarglasscheiben eigentlich Optisch selbst wenn sie nicht an sind direkt als LED auszumachen.
Nun hatte ich vorhin meinen TÜV-Termin. Entgegen meiner vorab Überlegung sie eventuell doch noch vorm TÜV wieder gegen Halogen-Derivate zu tauschen bin ich mit den Teilen drin hin gefahren.
Zu meinem Erstaunen gab es dazu nicht mal eine Erwähnung, derweil sich der Prüfer aber für die Philips-LED´s der Abblendlichter hat die ABE zeigen lassen um diese abzunicken. Zu den Tagfah-LED´s gab es keine Silbe.
TÜV gab es insgesamt ohne irgendwelche Beanstandungen.
Nun wäre meine Frage : Sind die Leuchtmittel im Tagfahrlicht demnach überhaupt TÜV-relevant, oder hat er es einfach übersehen / wohlwollend übersehen wollen?
4 Antworten
Der TÜV Prüfer übersieht auch mal etwas oder möchte sich nicht wichtig machen.
Tatsache ist aber das nur zugelassene Leuchtmittel verbaut werden dürfen
Also auch in Tagfahrleuchten? Davon ging ich eigentlich auch aus und war eben drum erstaunt.
HU-Prüfer übersehen auch mal was
kann aber sein, daß wenn Du mal in nen ordentliche Polizei-Kontrolle gerätst das auffällt und wenn Du hier keine ABE/ECE vorleigen hast Ärger bekommst
Ich wusste gar nicht, dass der B8 fürs Tagfahrlicht auch banale H7 Lampen drinnen hat. (Erledigt)
Nein im Tagfahrlicht sind keine H7 drin und. Wie oben geschrieben habe ich H7-LED´s mit ABE im Hauptscheinwerfer fürs Abblendlicht.
Ich habe allerdings vor einigen Monaten im separaten kleinen, abgesetzten Bereich der unteren Stoßstange wo jeweils Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht drin sitzen gegen LED´s aus China getauscht. W21W heißt glaube ich der Sockel.
Diese sind heute früh beim TÜV einwandfrei und ohne Erwähnung durchgegangen, derweil der Prüfer für die Zugelassenen Philips-LED´s die ABE sehen wollte.
Die Plakette gab es ohne Beanstandungen.
Eben daher die frage zur Relevanz des Tagfahrlicht.
Ok, danke für die Antwort. Davon ging ich eigentlich auch aus, war eben nur verwundert dass er die ABE der zugelassenen Abblend-LED´s sehen wollte und die anderen gar nicht erwähnte.
Hat er vermutlich wirklich nicht wahr genommen, da das Licht auf "Auto" stand und durch die diesigen Lichtverhältnisse das Abblendlicht durchgehend an (..und damit das Tagfahrlicht aus..) war.
Er hatte den Hobel auch die ganze Prüfung -selbst während der Zeit oben auf der Bühne- im Standgas am blubbern. Ich vermute mal um die Betriebstemperatur für den AU-Teil zu erreichen - ich habe kaum Anfahrtsweg und kam daher mit kaltem Karren dort an.
ziemlich genau eine halbe Stunde ging die Veranstaltung mit anschließender Erteilung der Plakette.
Von mir wirst Du für diese Konstellation keine Absolution bekommen. Aber wenn es in einer mäßig beleuchteten Halle nicht auffällt, fällt es draußen 3 Mal nicht auf.
Anders sieht es beim Nebellicht aus. Posern würde ich da tunlichst vermeiden. Und wenn Du jemanden blendest nachts und es kommt zum Unfall, und die checken Deinen Wagen, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
Zum dritten Mal - es geht ums Tagfahrlicht. Was da der Einwand mit "Nachts blenden" soll verstehe wer will.
Davon ab wollte ich auch keine Absolution, sondern lediglich wissen ob Tagfahrlicht-Leuchtelemente normalerweise TÜV-Relevant sind.
Meine H7-LED´s von Philipps sind so auf das Modell und mit dem Scheinwerfertyp zugelassen - dafür gibt es auch bei vermeintlichem Blenden bei einem "Nachtfahrunfall" keine Versicherungstechnischen und/oder rechtlichen Diskussionen geben. Das Nebellicht ist nach wie vor Halogen.
Echt schlimm wie die Oberlehrer selbst Fälle herbei zu konstruieren meinen, welche die Eckdaten der Frage gar nicht her geben.
Habe ich doch geschrieben, wenn Du die Nebellampen auch getauscht hast!
Jedes Leuchtmittel muss eine Zulassung haben! Selbst eine Standlichtbirne! Wenn Dein Tagfahrlicht original mit einer Halogenlampe ausgestattet ist und Du machst da eine LED Lampe aus China rein, bei der beim Kauf meist steht:
Off-Road und Rennsport, mit Einzelabnahme im Straßenverkehr zugelassen.
Dann sind sie nicht zulässig oder Du musst eine Abnahme beim TÜV machen. Nicht eingetragen, nicht zulässig!
Das stand bei denen zwar nicht dabei und mich würde auch wundern warum ALIExpress als Chinahändler das schreiben wollen würde, aber seis drum - Danke für den Part der Antwort.
Was ich allerdings -und ich bin selbst deutscher- nicht verstehen will ist das bei solchen Themen wo es eigentlich nur darum ging : "ist XY TÜV-Relevant oder nicht?" der deutsche immer gleich mit Emotionalität "du bist dem Buchstaben des Gesetztes verpflichtet etc." in die Sache rein geht und -wie hier- wo es sie Sache nicht mal her gibt gleich noch die Dramaturgie zuspitzt indem gleich noch die Nebelscheinwerfer hinzufantasiert werden um gedanklich einen möglichst dramatischen Fall von "Unfall bei Nacht durch Blendung mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln" zusammen zu konstruieren.
Weil es so ist! Der Spruch, ich habe TÜV, ich kann so fahren gilt nicht! Du bist für die Verkehrssicherheit deines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Und solange kein Kläger, kein Richter. Zur Klage kommt es in der Regel genau in 2 Fällen. Du wirst angehalten und die Polizei erkennt die rechtswidrige Veränderung oder der schlimmere Fall, es entsteht durch den Umbau ein Schaden und der Unfallsachverständige entdeckt die Veränderung und am schlimmsten, adressiert hier die Unfallursache. Und das muss dir klar sein!
Das hat aber keiner gefragt !!
Also muss dir klar sein (!!!) das diese Antwort nicht interessiert !!!!
Dann bist Du nur hier, um der Welt zu erzählen, dass dein Prüfer einen Mangel übersehen hat?
Kurz: Ja, ist TÜV relevant.
Die Frage -und so steht sie oben nach der Einleitung und im Titel- ist: "Sind LED-Tagfahrleuchten ohne Zulassung TÜVig?"
Wie deine Nebelkerze zum LED-Nebelfahrlicht (wie passend), konstruierts du dir jetzt auch noch meine Intention zur Frage ohne Fakten zusammen.
Zur Nebellampe: Das war lediglich ein sinniges Beispiel. Das Gleiche kann Dir auch mit Deinem Tagfahrlicht passieren. Auch wenn ich die Gefahr hier nicht zu hoch einschätze.
Mit ABE gewöhnlich kein Problem.
In meiner Rückfahrleuchte ist schon seit vielen Jahren ein China-LED Leuchtmittel verbaut. Hat noch nie jemanden interessiert
Danke, allerdings sehe ich da beim ersten Überfliegen nichts zur eigentlichen Fragestellung der Tagfahrlichter. Die H7-LED´s mit Zulassung welche ich im Abblendlicht habe sind ja zweifelsfrei und auch schon 2 mal über den TÜV gegangen - jeweils allerdings auf Aufforderung unter Vorzeigen der ABE.
Mich wunderte nur heute früh das es TÜV trotz der nicht mit Zulassung versehenen LED-Tagfahrleuchten gab und diese mit keiner Silbe vom Prüfer Erwähnung fanden.