Hunde sind heutzutage auch auf dem eigenen Grundstück so zu halten, daß Dritte durch sie nicht geschädigt werden können. Wenn ich damit rechnen muß daß mein Hund fremde Personen beißt, dann darf ich diesen Hund nicht in Anbindehaltung oder gar freilaufend auf einem Grundstück halten, zu dem fremde Personen Zugang haben. In so einem Fall gehört mein Hund hinter Schloß und Riegel, und vor diesem Schloß und vor diesem Riegel haben sich Klingel, Briefkasten etc. zu befinden! So sieht es zumindest der Gesetzgeber. Egal ob es sich um einen Hund handelt, der hobbymäßig oder als Nutztier gehalten wird. Wobei der reine Wachhund i.d.R. nicht unter den Begriff Nutztier fällt, das trifft eher auf Hüte- und Treibhunde etc.
zitat aus: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=57&t=226468