Hallo zusammen, Was muss alles an einen FI-Schalter angeschlossen werden?
Es ist eine Neubauwohnung in NRW. Alle Arbeitssteckdosen und das Badezimmer (incl der sich in ihm befindlichen Lampenanschlüsse und Steckdosen) laufen über je zwei 4-polige FI-Schalter und dahinterliegende Sicherungen. Was nicht über einen FI-Schalter läuft, jedoch über Sicherungen, sind die Deckenbeleuchtungen aller anderen Räume, der Backofenanschluss (Herdanschlussdose 1) und der Kochfeldanschluss (Herdanschlussdose 2). Ich bin davon ausgegangen, das alle Verbraucher über FI-Schalter gesichert werden müssen. Liege ich da falsch? Würde mich über eine Nachricht freuen. Viele liebe Grüße
4 Antworten
Zwingend erforderlich ist die Installation eines Personenschutz-RCD (max. 30 mA) bei Neuinstrallationen
- in Stromkreisen mit frei zugänglichen Steckdosen. Hier wird gemutmaßt, dass der Laie ein defektes Gerät einstecken könnte und dabei einen lebensgefählichen Stromschlag bekommt. Der Schutzleiter eines mobilen Gerätes allein reicht nicht aus, um im Fehlerfall eine sichere Abschaltung des Stromkreises zu bewirken. Ausgenommen sind Stromkreise, in welchen ausschließlich fest installierte Geräte betrieben werden - dazu gehören auch Leuchten.
- in Badezimmern, da hier die Gefahr besteht, dass im Fehlerfall durch Feuchtigkeit ein besonders geringer Körper- bzw. Übergangswiderstand besteht, welcher zu einem tödlichen Stromunfall führen kann. Ausgenommen sind hier Durchlauferhitzer und ähnliche fest angeschlossenen Geräte mit Schutzleiteranschluss.
I.d.R. ist es aber so, dass an Steckdosenstromkreisen eines Raumes die Raumbeleuchtung mitbetrieben wird. Somit wäre diese bei einer Neuinstallation auch über einen RCD abgesichert.
Sinnigerweise schaltet man den Personenschutz-RCD der Wohnung (außer Bad) so, dass die Phasen erst dahinter auf die einzelnen LS-Schalter und deren Stromkreise aufgeteilt werden. Damit wäre auch z.B. der Herd abgesichert.
Ansonsten gilt für Altanlagen Bestandsschutz: Was bei der Errichtung der Anlage richtig war, das muss auch nicht abgeändert werden. Es sei denn, es erfolgt eine Neuinstallation (nicht Instandsetzung) einer frei zugänglichen Steckdose oder des Bades - dann wird der Personenschutz-RCD wieder zwingend erforderlich.
Da liegst du zumindest nicht unbedingt richtig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstrom-Schutzschalter#Deutschland
Pflicht ist er:
- Außenstromkreise
- Badezimmer
- Überall im Haus: Laienzugängliche Steckdosen bis 20A
Ich würde dir trotzdem raten, alles mit einem FI zu versehen, was du täglich anfässt. Aber auf möglichst viele FIs verteilt, damit die Funktionseinschränkung nicht so groß ausfällt, wenn ein FI sich mal ein Wochenende lang nicht einschalten lässt.
Mindestens noch die Küche komplett und die Beleuchtung.
Auch ein Herd oder eine Lampe kann lebensgefährliche Fehler bekommen.
Wenn mal eine Teilsanierung durchgeführt wurde, konnte man damals die anderen Stromkreise eben nicht über FI laufen lassen. (Kein Auftrag und keine Möglichkeit gehabt diese zu erneuern). *sich so denkt