Hallo, was bedeutet dieser Absatz? Wann muss die Berufsbegründung abgegebenen worden sein?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Innerhalb einer Notfrist von einem Monat ab Zustellung des Urteils, spätestens aber 5 Monate ab Verkündung des Urteils (wenn keine Zustellung).

Also: Wenn Urteil zugestellt wird, dann hast du einen Monat. Wenn Urteil NICHT (in vollständiger Form abgefasst) zugestellt wird, dann hast du aber auch nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit, sondern die Frist von einem Monat beginnt AUF JEDEN FALL fünf Monate nach Verkündung


civa88 
Fragesteller
 16.05.2024, 21:58

Also für die Berufungsbegründung haben sie 5 Monate Zeit?

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