Hallo, was bedeutet dieser Absatz? Wann muss die Berufsbegründung abgegebenen worden sein?
Die Berufung muss innerhalb einer Notfrist* von einem Monat schriftlich oder in elektronischer Form beim xy abgegeben worden sein.
Die Notfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung?
Es geht ums Arbeitsrecht..
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Innerhalb einer Notfrist von einem Monat ab Zustellung des Urteils, spätestens aber 5 Monate ab Verkündung des Urteils (wenn keine Zustellung).
Also: Wenn Urteil zugestellt wird, dann hast du einen Monat. Wenn Urteil NICHT (in vollständiger Form abgefasst) zugestellt wird, dann hast du aber auch nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit, sondern die Frist von einem Monat beginnt AUF JEDEN FALL fünf Monate nach Verkündung