Hallo kann mir jemand bitte mein Deutsch korrigieren und verbessern?

4 Antworten

Ich habe mein Auto drei Tage vor dem Datum der Strafe unter meiner Wohnung geparkt. Zu der Zeit stand dort kein Verbotsschild und noch kein Baustellenschild (das Parken war also nicht verboten). Drei Tage danach (nachdem ich mein Auto geparkt hatte) habe ich zwei Bußgeldbescheide für den selben Tag und die gleiche Stelle bekommen, einen gegen 10:40 und den Zweiten gegen 11:50.

Ich bitte um die Befreiung von dieser Strafe.


Ich habe mein Auto drei Tage vor Erhalt der beiden Bußgeldstrafen vor meiner Wohnung geparkt. Zu diesem Zeitpunkt stand dort weder ein Verbotsschild noch ein Baustellenschild (also das Parken war dort erlaubt). Drei Tage nachdem ich mein Auto dort geparkt hatte, habe ich zwei Bußgeldstrafen für denselben Tag bezüglich meines dort geparkten Autos erhalten: eine gegen 10:40 Uhr und eine zweite um 11:50 Uhr.

Deshalb bitte ich um eine Befreiung von diesen Bußgeldstrafen.

Ich habe mein Auto drei Tage vor dem Datum der Strafe unter meiner Wohnung geparkt. Zu dieser Zeit stand kein Verbotsschild und auch noch kein Baustellenschild vor Ort. Parken war also nicht verboten, drei Tage danach erhielt ich aber zwei Bußgeldbescheide (nachdem ich mein Auto schon geparkt hatte). Beide Strafen erfolgten am gleichen Tag für dieselbe Stelle, einmal gegen 10:40 Uhr und erneut gegen 11:50 Uhr.

Darum bitte ich Sie um eine Befreiung dieser Strafe.


Die Deutschfehler braucht man nicht zu korigieren, weil deine Begründung nicht anerkannt werden wird. Du bist verpflichtet, regelmäßig nachzuschauen, ob zwischenzeitlich Parkverbotsschilder aufgestellt wurden. Kannst du selber nicht danach schauen, mußt du vorher Jemanden beauftragen, der das für dich macht.

Das Bußgeld ist daher gerechtfertigt. Allerdings für einen Tag nur einmal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung