Hallo kan mein Vermieter micht dazu zwingen das ich bei Einzug meines Sohnes ein Untermietvertrag mache mit mein Sohn?

4 Antworten

Nein, das kann er nicht. Er kann sich aber weigern, Ihnen eine Wohnung zu vermieten und sich statt dessen andere Mieter zu suchen.

Wenn ein Kind auch wenn es Erwachsen ist wieder zuhause einzieht gilt es nicht als Untermieter. Landgericht Potsdam (Urteil vom 4.9.2012, Az.: 4 S 96/12)

Woher ich das weiß:Recherche

nein, familienangehörige (kinder, ehegatte) haben immer das wohnrecht beim mieter, da hat kein vermieter ein mitspracherecht. wer das als vermieter trotzdem fordert, hat leider keine ahnung vom mietrecht. könnte bei einem "beratungs-resistenten" vermieter zum dauerstreit führen.

du musst dein sohn nur anmelden, damit ggf. eine kopfzahl-abhängige nebenkosten-abrechnung (wasserverbrauch bei gemeinsamer wasseruhr) berücksichtigt werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung