Es muss bei Notwehr immer auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wenn dich jemand verbal angeht, ist die Faust nicht verhältnismäßig. Danach bist du wegen Körperverletzung dran, du weisst ja auch nicht ob die andere Person ein Leiden hat oder sie fällt falsch… oder, oder, oder. Am besten ist da sich an jemanden am besagten Ort zu wenden, der Schlichten oder Unterbinden kann.

...zur Antwort