Hallo, bei unserer neu gelieferten Küchenzeile fehlt im Spülenunterschrank der Feuchtigkeitsschutzboden und die Rückwand hat einen Riss.?
Das Möbelhaus bietet folgende Lösung an: 1. nachträglicher Einbau des Feuchtigkeitsschutzblechs; 2. Austausch der defekten Rückwand. Nun meine Frage, muss man mit dieser Ausbesserung einverstanden sein, speziel wenn aus Kosten - und Zeitgründen der Einbau bzw. Austausch ohne Demontage der der Arbeitsplatte und der Sockelleisten erfolgen soll? Üblicherweise ist eine Rückwand von hinten gegen den Schrank getackert, oder haben wir Anspruch auf einen neuen Spülenunterschrank?
5 Antworten
Ist die Küchenzeile Maßgefertigt? Dann hat er auf jedenfall die Möglichkeit der Nachbesserung. Wenn es ein Standard ist musst du die AGB die du akzeptiert hast lesen.
Ja, er hat das Recht zur Nachbesserung.
Nachbessern gut und schön, aber was ist wenn die Rückwand aus Kostengründen nun von innen eingesetzt werden soll?
Ihr habt Anspruch auf einen mängelfreien Schrank, die Firma darf nachbessern, muss nicht komplett tauschen, wenn Dir dadurch kein Nachteil entsteht!
Einen Boden zum Feuchtigkeitsschutz kenne ich jetzt so nicht, deswegen kann ich dir da keine möglichen Einschränkungen der Qualität benennen, die durch einen nachträglichen Einbau entstehen könnten…
Und wie soll die Rückwand nachgebessert werden? Ich würde sagen, wenn sie nur eine kleine Rückwand auf die gebrochene von innen draufkleben, um den Defekt zu verdecken, ist das keine adäquate Nachbesserung. Wer weiß, wann Dir das mit dem Kleber wieder entgegenkommt… An sich ist der Austausch der Rückwand legitim!
Ein möglicher Mehraufwand der Firma durch die Nachbesserung ist aber nicht Dein Problem!
T3Fahrer
Feuchtigkeitsschutzboden? Noch nie gehört ...
Und die Rückwand ist doch normalerweise im Spülenschrank nur ein kleiner Streifen weil drüber ja die Anschlüsse sind ...
Das Möbehaus hat das Recht auf Nachbesserung.
Diese muss natürlich den eigentlichen Verkaufszustand herstellen und darf kein provisorisches Gebastel sein.
Wenn das Möbelhaus diese Arbeiten auch im bereits eingebauten Zustand verrichten kann, dann ist alles ok.
Natürlich ist es Dein Recht, auf die "unsichtbar" befestigte Rückwand zu bestehen.
Wenn sich DAS allerdings beißen sollte mit dem Einbauzustand und der damit verbundenen Zugänglichkeit, dann ist das eine Zwickmühle.
Wäre es meine Küche, so würde ich lieber mit einer sichtbaren Befestigung leben, schließlich ist es ja im Schrank, und vermutlich nicht zu sehen, wenn dieser erst mal eingeräumt ist.
Solange der Fehler durch Nachbesserung aus der Welt zu schaffen ist, wird das Möbelhaus einer Wandlung nicht zustimmen.
Kann natürlich bedeuten, dass der benötigte Zugang ("Demontage") vom Monteur gefordert wird, um die Rückwand so einzusetzen, wie es eigentlich richtig wäre. Also alles auseinander reißen...
Dann lieber eine eventuell sichtbare Befestigung...
musst Du selbst entscheiden.
Wäre ein neuer Unterschrank überhaupt sofort verfügbar?