Auszug nach baulicher Änderung Treppenhaus?

3 Antworten

Hat mich persönlich auch interessiert, aber im Internet habe ich direkt nichts gefunden. Nur kam mir beim Durchlesen der Gedanke, das wenn du ein großes Möbelstück kauft und das geht auch nicht über den Treppenaufgang, dann mußt du ja auch ein Möbellift benutzen auf deine eigene Kosten.

Du kannst höchstens bei Deutschen Mieterbund telefonisch dich beraten lassen, das kostet weniger wie direkt beim Anwalt. Die verlangen 2,-- Euro pro Minute, siehe auch den Link:

https://www.mieterbund.de/beratung/telefonische-rechtsberatung.html

Mehrkosten für einen Kran (o.ä angepassten Möbeltransport) trägt selbstverständlich Der Mieter als Person welche vor hat, entsprechend "nicht passendes" Mobiliar egal wie aus Der Wohnung zu bekommen. Das Mobiliar und dessen Transportmöglichkeiten sind keine Vermietersache. Da Der Vermieter weder für Das Mobiliar des Mieter noch für dessen Umgang damit und/oder seinem Transport des Mobiliars verantwortlich ist.

Salue

Eigentlich kann man es dem Hauseigentümer nicht anlasten, wenn er Verbesserungen für einige Bewohner macht. Die Grösse Eurer Möbel liegt auch nicht in seiner Verantwortung.

Anderseits habe ich selber die Erfahrung gemacht, dass man selbst Elefanten durch ein Nadelöhr bringt. Es braucht kräftige Gehilfen und viel Phantasie. Man dreht, windet, stellt auf und würgt. Dann ist es durch.

Oder eben einen Umzugsprofi mit "Förderband" bis zu einem Fenster. Wenn der Kram bereitliegt, geht das Hau Ruck Zackzack. Die ganze Tragerei entfällt. So etwas gönne ich mir. Lieber als ein Unfall von Helfern im Treppenhaus.

Tellensohn