Hätte mein Vermieter mir mitteilen müssen, dass der Vorgänger hier in der Wohnung gestorben ist?

5 Antworten

Hätte der Vermieter mir dies nicht mitteilen müssen? Erst recht, weil ich gefragt habe?

Nein.
Denn diese Information hat für das bestehende Mietverhältnis keine Relevanz.

Natürlich ist Lügen (WENN die Nachbarn die Wahrheit sagen) als Vermieter nicht schön, mindert aber nicht das Mietverhältnis.

Einzig bei Flecken o.ä., als Mängel die darauf zurückzuführen sind, sollte man als Mieter beanstanden aber dafür gibt es ja das Übergabeprotokoll und muss der Vermieter beheben. Das wird natürlich meistens auch gemacht.

Manchmal ist es erlaubt nicht die Wahrheit zu sagen;-)

Woher weißt Du das die Nachbarn die Wahrheit sagen?

Davon abgesehen sind Vermieter nicht verpflichtet Interessenten bzw. neue Mieter zu informieren ob in der Wohnung jemand verstorben ist.

Nein.Muss er nicht.Denn solch Aussage verschreckt Viele und er hat das Recht,die Whg vernieten zu können.Versuche ein biss hin,das zu verstehen,fremde Menschen sterben in Deiner Wohnung.Und Du bist auf die Miete angewiesen. Nichts verwerflich.

nein datenschutz, der gilt auch nach dem Tod einer Person.


PlanckEinstein  16.08.2024, 13:14

Der Fakt, dass dort eine Person gestorben ist, hat keinen Personenbezug. Außerdem endet der Datenschutz mit dem Tod einer Person, lediglich Persönlochkeitsrechte gelten teilweise weiter.

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Der Vermieter hätte sagen können, der Vormieter ist umgezogen. Was ja im Grunde auch stimmt. Ob freiwillig oder nicht.

Eine Auskunftspflicht besteht nicht.