Härtefallantrag §3 1.1 mit Amtlicher Beglaubigung?
Ich soll meinen Härtefall belegen mit einer amtlichen Beglaubigung.
Da steht: Bitte wenden Sie sich für eine amtliche Beglaubigung in Hamburg nur an:
- die Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat
- die Kundenzentren der Bezirksämter sowie die Behörde für Inneres
- einen Notar
Das soll ich per Post schicken: Belege zum Härtefallantrag in amtlich beglaubigter Kopie oder im Original.
Ich habe myoklonische Epilepsie während der Schulzeit bekommen (oder dessen Anfälle) und bin sogar mehrmals umgefallen (Anfall). Die Epilepsie hat mich beim Lernen beeinträchtigt und ich war schonmal beim Arzt deshalb. Reicht ein Attest nicht aus? Wie kann ich nun am besten eine amtliche Beglaubigung erhalten?
Danke im voraus.
MfG
Geht auch ein Arztbericht im Original in Ordnung? Ist das Beleg genug? Da steht nämlich meine Diagnose als Epilepsie drauf.
3 Antworten
Du kannst das Original des ärztlichen Attestes einschicken oder eine beglaubigte Kopie des ärztlichen Attestes.
Du kannst das Attest senden, das reicht aus. Willst du das aber nicht rausgeben, dann muss die Kopie, die du schickst, beglaubigt sein. Wo du eine Kopie beglaubigen lassen kannst, hat man dir ja geschrieben:
- die Kundenzentren der Bezirksämter sowie die Behörde für Inneres
- einen Notar
ist allerdings kostenpflichtig.
Glaube ich nicht so richtig. Es wird keiner gezwungen, und rückwirkend belegen wird auch nichts.
Zudem, eine Wartezeit bis zur Zulassung ist meist zumutbar.
Viel Glück.