Originaldokument statt beglaubigter Kopie eingereicht, i.O.?
Moin zusammen,
habe aufgrund zeitlichen Mangels (musste am selbigen Tag raus) und fehlerhafter Beglaubigung meines vorläufigen Zeugnisses das Original einreichen müssen. Da das vorläufige Zeugnis sowieso nur für Hochschulstart erstellt worden ist, mit Siegel und Unterschrift etc., weine ich dem anstehenden Schreddern nicht nach.
Meine Frage ist nur: Erkennen die das Dokument als Originaldokument? Letztendlich ist da kein Beglaubigungsvermerk drauf, da es ja das Original ist.
Und zweiteres: Da es ja nur aus eigenem Interesse ist, werden die Sachbearbeiter*innen doch kein Problem damit haben, mit dem Original zu arbeiten trotz Hinweis. Oder wie seht ihr das?
Danke euch und Grüße in die Runde
Hochschulstart entnommen:
Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag keine Originaldokumente bei, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien.
Wichtig: Die Unterlagen Ihres Antrages werden nach der Bearbeitung vernichtet. (Dies ist der Grund dafür, dass auf Ihre früheren Belege nicht zurückgegriffen werden kann.) Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihrem Zulassungsantrag keine Originaldokumente bei, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Derartige Fotokopien müssen einige formale Voraussetzungen erfüllen, die Sie den folgenden Angaben entnehmen können.
5 Antworten
Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag keine Originaldokumente bei, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien.
Das liegt daran, dass du das Originaldokument nicht zurückbekommst und du es ggf. doch nochmal brauchen könntest.
Grundsätzlich kann das Original die beglaubigte Abschrift ersetzen. Sinnvoll es einzureichen ist es aus o.gen. Gründen meist nicht, doch wenn sich alles so verhält wie du es beschreibst sehe ich kein Problem.
In dem Fall eines erneuten Gebrauchs hätte ich aber keine zeitliche Abgabefrist. Die mitgegebene Beglaubigung war leider fehlerhaft und konnte so nicht eingeschickt werden. Danke!
Hallo,
wie du bereits auf der Internetseite richtig herausgefunden hast, werden die Dokumente vernichtet. Daher wird auch um die Einsendung einer Beglaubigung gebeten. Wenn die einmal vernichtet ist, ist das nicht so schlimm, da der Antragsteller immer noch das Original besitzt.
Ob du dein Original später noch einmal benötigst, zum Beispiel wenn du dich doch für ein anderes Studium bewerben willst, oder du in diesem Jahr nicht zugelassen wirst, kann keiner vorhersehen. Dann ist es natürlich blöd, wenn kein Nachweis über die Hochschulreife vorliegt.
Da das vorläufige Zeugnis nur zur Bewerbung eben bei dieser Instanz erstellt worden ist, werde ich es hoffentlich nicht vermissen. Für mich wichtig war nur die Beruhigung der Sorge, ob Originaldokumente genauso bearbeitet werden wie Kopien oder da Komplikationen entstehen können und auch als solche erkannt werden. Danke!
Man soll ja keine Originaldokumente einsenden, weil sie nach Ablauf des Verfahrens vernichtet werden.
Du wirst aber keine Probleme bekommen, weil man erkennt, dass es das Original ist.
So habe ich das auch verstanden, bei wichtigeren Dokumente wäre es vielleicht etwas blöd. Fällt ja in meinem Fall weg. Danke!
Hat es geklappt?
Ich bin nämlich in der gleichen Situation und habe mein Originalzeugnis statt einer beglaubigten Kopie geschickt.
Und was macht man, wenn man das Original braucht? Falls es bereits vernichtet wurde, soll ich einfach in der Schule nachfragen?
Liebe Grüße ✨️
Vermutlich werden sie das nicht anerkennen.
Elaborieren? 😂😂😂 Oh man, dir geht es also gar nicht um den Sachverhalt - du wolltest nur mal kurz damit angeben, wie "schlau" du doch bist...😂😂😂 Dann findest du die Antwort auch selber raus...
Der nächste Morgenkaffee geht auf mich.. Die Absicht war da nicht hinter. Würde mich über Deine Erklärung der Vermutung freuen, liebe Grüße.
Kannst Du die Vermutung elaborieren?