Händlerbindung bei Motorradkauf?
Moin,
ich würde mir gerne eine Yamaha r125 kaufen. Das Problem ist, dass der nächste Yamaha Händler eine Stunde von mir entfernt ist. Zum einmaligen Abholen wäre das kein Problem, aber müsste ich dann während der Garantiezeit jedes Mal zur Inspektion/Reparatur genau zu diesem Händler fahren oder kann ich zu irgendeiner Werkstatt?
In meiner Nähe ist ein Suzuki Händler, der aber auch meine Yamaha reparieren könnte bzw. die Inspektion machen könnte. Würde sich das auf meine Garantie auswirken?
3 Antworten
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre und du kannst da auch jede andere Yamaha Vertragswerkstatt nehmen.
Nur wenn es zu einem Garantiefall kommt hast du halt schlechte Karten. Ansprechpartner bei Garantiefällen ist der Hersteller.
Du darfst die Inspektionen zur Erhaltung der Garantie bei jedem Yamaha-Händler machen lassen.
Wo bei 1h Fahrzeit echt nicht viel ist. Meine Händler sind deutlich weiter weg (gewesen).
Ich kann das nur für die Marken beurteilen, mit denen ich unterwegs bin. Garantiewartungen können hier nur von offiziellen Händlern bzw. Werkstätten ausgeführt werden. Eine Fremdwerkstatt hätte auch gar keinen Zugang zu den Händlerprogrammen für den Datenabgleich.