Händlerbindung bei Motorradkauf?

3 Antworten

Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre und du kannst da auch jede andere Yamaha Vertragswerkstatt nehmen.

Nur wenn es zu einem Garantiefall kommt hast du halt schlechte Karten. Ansprechpartner bei Garantiefällen ist der Hersteller.

Du darfst die Inspektionen zur Erhaltung der Garantie bei jedem Yamaha-Händler machen lassen.

Wo bei 1h Fahrzeit echt nicht viel ist. Meine Händler sind deutlich weiter weg (gewesen).

Ich kann das nur für die Marken beurteilen, mit denen ich unterwegs bin. Garantiewartungen können hier nur von offiziellen Händlern bzw. Werkstätten ausgeführt werden. Eine Fremdwerkstatt hätte auch gar keinen Zugang zu den Händlerprogrammen für den Datenabgleich.