Händler storniert Bestellung nach Vertragsabschluss?
Hallo vielleicht kann mir jemand helfen . Ich habe über Kaufland de bei einem Händler, der dort seinen Shop betreibt etwas bestellt. Ich habe die Ware bezahlt, eine Bestellbestätigung und eine Versandbestätigung erhalten. Anschließend hat der Händler die Bestellung storniert angeblich wegen fehlerhaften Angebots. Der Vertrag ist doch Zustande gekommen kann darauf bestehen die Ware zu bekommen? Ich bin dankbar über jeden Tipp viele Grüße
4 Antworten
Müsste man schauen, ob die Bestätigungen, die du erhalten hast, tatsächlich eine Annahme des Angebots darstellten.
Wenn ja, dann hat er zu liefern, wenn nein dann nicht (dann wäre er aber evtl. zu Schadensersatz verpflichtet wenn er gegen geltendes Gesetz verstieß und dich irrigerweise glauben lies es wäre ein vertrag zustande gekommen; in solchen Fällen wäre eine Abmahnung möglich, die man über die Verbraucherzentrale initiieren könnte).
Hat er denn gesagt, was die Mäntel eigentlich kosten sollten? Wobei 23 Euro ja nun wirklich extremst günstig ist...
Wann der Vertrag zustande kommt, steht ja nun eindeutig in den AGB.
wie finde ich heraus ob der Vertrag schon zustande gekommen ist ?
Das dürfte komplizierter sein. Wie ein vertragsschluss abzulaufen hat dürfte sich aus diversen Gesetzestexten ergeben, in Ergänzung mit den AGB und deutlichen Hinweisen auf der Seite.
In der Regel dient der Klick auf den "kostenpflichtig bestellen"-Button als Angebot deinerseits, darauf erhälst du eine E-Mail, die den Erhalt deines Angebots bestätigt.
Der Vertrag kommt dann über eine weitere E-Mail zustande, die dir die Annahme des Angebots bestätigt.
Entsprechend müsstest du schauen, ob aus einer der E-Mails, die du erhalten hast, eine Annahme deines Angebots eindeutig hervorgeht, wenn ja kam wahrscheinlich ein Vertrag zustande.
Soweit ich das aus den AGB herauslese, die du hier verlinkst, gilt eine Versandbestätigung als Annahme. Wenn du entsprechend eine inhaltlich übereinstimmende Versandbestätigung erhalten hast, wäre dies als Annahme zu werten.
Ich habe keine persönliche Nachricht bekommen auch keine Angabe über den tatsächlichen Preis
Ich habe eine Versandbestätigung erhalten über beide Artikel, die Stornierung kam über Kaufland
Ja ich habe zwei Versandbestätigungen erhalten
Vielen Dank , kann ich erstmal den Händler schreiben und ihn auffordern die Artikel auszuhändigen ? Also damit ich es nochmal richtig verstehe , der Kaufvertrag ist zustande gekommen mit der Information über die Versandbestätigung?
Also damit ich es nochmal richtig verstehe , der Kaufvertrag ist zustande gekommen mit der Information über die Versandbestätigung?
Soweit ich das sehe ja!
kann ich erstmal den Händler schreiben und ihn auffordern die Artikel auszuhändigen ?
Da ist halt die Frage ob die Stornierung eine Anfechtung war und ob diese rechtskräftig war und welche Rechtsfolgen daraus entstehen.
Um das zu beantworten reicht mein laienwissen aber nicht aus, ebenso fehlen informattionen über den konkreten Sachverhalt, die sich aber evtl. auch nicht trivial ergeben.
Ja, theoretisch kannst du das - sofern das Angebot nicht offensichtlich falsch war.
Du wirst allerdings einen Anwalt bemühen müssen - und das lohnt sich meistens nicht.
Also bei ebay hat man sogar Anspruch auf ein 1000€ Auto, wenn man nur 1€ geboten hat, und wenn das das einzige Gebot war...
Das Gleiche müsste auch bei Kaufland gelten...
Kommt jetzt also nur drauf an, wie gemein du sein willst...
Es gibt schon einen Unterschied zwischen einer ebay-Versteigerung und einem "normalen" Verkauf.
echt? bei ebay sind 's Laien und bei Kaufland sind s Profis?
Es gibt schon einen Unterschied zwischen einer ebay-Versteigerung und einem "normalen" Verkauf.
Exklusiv für Dich gefettet der entscheidende Begriff. Es sei denn, Kaufland bietet seit neuestem auch Versteigerungen an und das ist an mir vorüber gegangen.
Ich habe neue Informationen, ich habe früh den Händler geschrieben warum die Stornierung die Antwort *ja es gab eine Überschneidung von Artikel hier bei Kaufland.
Den / Die Mäntel die sie gekauft haben führen wir nicht, bzw haben wir nicht im Angebot Sorry aber das haben wir zu spät gesehen * also habe ich Pech gehabt?
Wenn das so ist, dann ja. Dann ist das eben ein Grund für eine Anfechtung wegen Irrtum. Wenn der Händler nun aber den Mantel im Programm hat, vielleicht zu einem anderen Preis, dann hat er ein Problem, wenn Du ihm das nachweist.
Er hat den Mantel zwar in meiner Größe rausgenommen aber den selben in anderen Größen noch drinnen zum selben Preis wie ich ihn gekauft habe, das ist alles sehr verwirrend
Das ist schon komisch, aber soweit noch im rechtlichen Rahmen. Dann hat er den Mantel wohl einfach in der Größe nicht (mehr) im Angebot.
es kommt hier doch gar nicht auf Versteigerung oder nicht-Versteigerung an, sondern darauf, ob man aus Versehen nicht liefern kann, oder ob man es sich anders überlegt hat... wenn ich Destranix richtig verstanden habe...
Also bei ebay hat man sogar Anspruch auf ein 1000€ Auto, wenn man nur 1€ geboten hat, und wenn das das einzige Gebot war...
Nicht zwingend, nein. Zum einen meine ich, dass das dennoch ein Kaufvertrag wäre und dafür bräuchte es immer noch zwei stimmige Willenserklärungen.
Zum anderen könnte man einen Bestehenden vertrag evtl. anfechten, da ein Vertrag zu einem derart niedrigen Preis nicht angemessen wäre.
Zudem griffen evtl. noch einige andere Paragraphen bezüglich Handeln gegen Treu und Glauben oder dergleichen.
naja... das würden normale Menschen sagen...
aber ein Kollege hat mir mal erzählt, dass der ebay Anbieter sogar ein Auto extra kaufen musste, weil er das Auto aus dem Angebot zwischenzeitlich zu einem ordentlichen Preis verkauft hat... Das war angeblich ein Gerichtsurteil...
da: hab ne URL gefunden: https://winfuture.de/news,84510.html
Bundesgerichtshof 😋 😛 😝 😜 🤪 alles klar! oder?
Also eine Anfechtung wäre dann möglich, wenn er das Angebot nicht bei einem Euro beginnen wollte, ihm das aber erst zu spät auffiel.
Aber ja, ansonsten ist es wohl tatsächlich problematisch:
https://www.loebisch.com/bgh-urteil-ebay-autokauf-fuer-1-euro-nicht-sittenwidrig-3175/
(Gibt wohl ein BGH-Urteil dazu.)
Was ich mir ansonsten für solche Fälle vorstellen könnte wäre, sich das Auto selbst abzukaufen oder dergleichen, wenn man bewusst zu niedrig startet und niemand anderes höher bietet.
naja... der hat ja die Auktion aber nicht abgebrochen, weil er sich vertippt hat, sondern weil das Auto schon verkauft war...
Man muss anscheinend dauernd einen Anwalt fragen, bevor man was macht, damit man es auf irgendeine dämliche Art macht, die den Richtern dann gefällt tief innen drin... 😋 5000€ für nix... das kommt mir nicht wie ein Rechtsstaat vor...
der hat ja die Auktion aber nicht abgebrochen, weil er sich vertippt hat, sondern weil das Auto schon verkauft war...
Na dann ist er selber schuld!
Man muss anscheinend dauernd einen Anwalt fragen, bevor man was macht, damit man es auf irgendeine dämliche Art macht, die den Richtern dann gefällt tief innen drin..
Es reicht schon ausreichend gesunder Menschenverstand und ein Grundverständnis ethischen Handelns.
Also zumindest weitestgehend und was das BGB betrifft. An anderen Stellen, e.g. Urheberrecht, sieht es wieder anders aus.
öhm? ethisches Handeln? Wenn man 5000€ haben will, weil 555,55€ geboten hat, wovon man 1€ gezahlt hat...
Und wenn man wegen der unprofessionellen Aufmachung der ebay Seite darauf spekuliert hat, dass man der einzige Bieter ist? huh? 🥴 Also mir dreht sich bei solchen Urteilen der Magen um... 🤢
ebay hat das damals noch im Gegenteil: Da wurde der Verkäufer belohnt, wenn er mit 1€ anfing... alles über 1€ kostete sofort erhebliche Gebühren...
Anschließend hat der Händler die Bestellung storniert angeblich wegen fehlerhaften Angebots.
Das kann er machen und wird sich auf §119 BGB berufen. Kommt jetzt darauf an, wie groß sein "Irrtum" war. Wenn er erkenntlich groß war, dann hast Du keine Chance, den Vertrag durchzusetzen. Wenn nicht, dann kannst Du es natürlich versuchen. Ausgang ungewiss.
Die Bestätigungen sind leider, da idR automatisch versandt, in dem Fall ohne Belang.
Super danke für die schnelle Antwort, wie finde ich heraus ob der Vertrag schon zustande gekommen ist ? Ich habe zwei Mäntel bestellt jeweils für 23 Euro wie sollte ich wissen das der Preis angeblich ein Irrtum war ?
hier ein Auszug aus der Händler AGB
2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
(2) Wird von uns ein Artikel bei kaufland.de eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite bei kaufland.de noch nicht das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (von Ihnen abgegebenes Kaufangebot).
(3) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Dort nehmen Sie die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück zu kaufland.de auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
(4) Sie erhalten nach Absenden Ihrer Bestellung von kaufland.de per E-Mail eine automatische Bestätigung, dass wir das Angebot erhalten haben. Die Bestellbestätigung führt noch nicht zum Vertragsschluss.
(5) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch E-Mail von kaufland.de, in welcher Ihnen der Versand der Ware durch uns bestätigt wird (Versandbestätigung).
Abweichend hiervon erfolgt bei Verwendung der Zahlart Vorkasse/Überweisung die Annahme des Angebots bereits durch E-Mail von kaufland.de, in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung bestätigt wird oder in der Sie zur Zahlung aufgefordert werden (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie binnen 2 Tagen keine Versand- oder Auftragsbestätigung erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.