Haben Füßgänger auf Parkplätzen immer„Vorfahrt“?
Vor einigen Tagen war ich auf einem Supermarktparkplatz unterwegs, auf dem es extra markierte Zebrastreifen für Fußgänger gibt. Ich fuhr langsam in Richtung Ausfahrt, als plötzlich eine Person aus einem kurz anhaltenden Auto ausstieg und direkt vor meinen Wagen lief, obwohl er offensichtlich gesehen hatte, dass ich fuhr. Mein Fuß war bereits auf der Bremse, und ich rollte nur noch. Trotzdem konnte ich nicht rechtzeitig vollständig anhalten, und es kam zu einem leichten Kontakt zwischen meinem Auto und der Person.
Ich hatte nicht erwartet, dass er vor mein Auto tritt, da sein Mitfahrer kurz vor ihm ebenfalls ausgestiegen war, jedoch hinter meinem Wagen die Fahrbahn überquerte. Nach dem Vorfall schlug die Person auf mein Auto und griff mich durch das offene Fenster an.
Ich möchte nun wissen: Kann mir dieser Vorfall als Ordnungswidrigkeit oder als eine andere rechtliche Verfehlung angelastet werden? Und könnte der Angriff auf mich vor Gericht durch den „Aufprall“ gerechtfertigt werden?
2 Antworten
ja, als schwächere Verkehrsteilnehmer haben sie eigendlich immer so was wie vorfahrt. Allerdings könnte es sein, wenn der Fußgänger dir eine Delle ins Auto geschlagen hat, du ggf. auch hier Anspruch auf Schadensersatz hast.
Da gabs vor ein paar Jahren mal einen kuriosen Fall wo ein Autofahrer partout nicht einsehen wollte, dass die Feuerwehr in Folge eines Unfalles eine Straße abgesperrt hatte. der Remitente Autofahrer hat sich mit Gewalt vorbei gedrängelt und dabei den Feuerwehrmann, der abgestellt war, die Straße zu sperren, auf die Haube genommen.
DIeser wurde dann wütend und hat dem Autofahrer gegen die hintere Tür auf der Fahrerseite getreten und diese dabei beschädigt.
Der Feuerwehrmann wurde tatsächlich verurteilt, Schadensersatz zu leisten.
Also auf einem Parkplatz gilt allgemeinen schrittgeschwindigkeit besonders wenn Fußgänger in der Nähe sind.
Es müssen zeugen befragt werden wie spontan die Leute ausgestiegen und vor dein Auto gelaufen sind.
Also ich lasse die Fußgänger eigentlich immer laufen und parke so dass ich dann fahren kann ohne in die Nähe von Fußgängern zu kommen.
Total überfüllte Parkplätze meide ich mit dem Auto um mich der von dir geschilderten Situation nicht auszusetzen. Wenn es eine Parkplatzist ist mit Menschen überall um das Auto herum dann kann man schnell jemand übersehen und dann habe ich als Fahrer das Problem.
Dann hätte er auf jeden Fall eine teilschuld weil er vor einem fahrendes Auto gelaufen ist auf einem Parkplatz müssen alle gegenseitig rücksicht nehmen und er hätte ja sehen können dass ein Auto kommt und er kann nicht einfach weiterlaufen wenn ein Auto kommt.
Du bist auf jeden Fall nicht zu schnell gefahren und wenn er über die Straße läuft und quasi vor dein Auto läuft und er muss eigentlich wissen dass du nicht so schnell anhalten kannst und dann hast du auf jeden Fall nicht 100% Schuld auf jeden Fall vielleicht eine Teile schuld.
Das ist selbstverständlich dass man langsam fährt in einen Parkplatz (bin selber nicht schneller als 3-5 km/h gefahren). Aber der Typ stand kurz und als ich fast vor ihm war entschied er sich vor mir zu laufen.