Haben FH Profs nicht habilitiert?

8 Antworten

FH beruft jemanden zum Professor, den sie geeignet hält.

An der normalen Universität verläuft der Königsweg zur Professur zu 99% über die Promotion und dann über die Habilitation.

Tricky, wenn FH-Professoren den Dr. -Titel von der Uni mitbringen. Sie nennen sich dann "Prof. Dr." und gaukeln damit vor, ordnungsgemäß habilitiert zu sein.

Die FH-Professur würde ich mit der in Österreich beliebten Verleihung des Professoren-Titels vergleichen.

Professor ist ein Titel. Man wird dazu berufen oder bekommt eine entsprechende Anstellung. Eine sog. Habilitation oder Habilitationsarbeit ist dazu nicht notwendig. Dh. Die FH beruft eine geeignete Person und besoldet diese Stellungung mit eine z.B C4 Professur. Dies ist eine Besoldungsstufe. Unterscheide hierzu Dr. (Doktor) Hierbei handelt es sich um einen akademischen Grad, nicht um einen Titel. Der Grad wird nach entsprechenden Regularien der jeweiligen Promotionsordnung der Uni verliehen. Eine FH ist nicht zur Promotion berechtigt.

Professor kann ein Berufstitel sein, eine Stellenbezeichnung , so wie Studienrat. Professor kann ein akademischer Titel sein, so wie Doktor. An den Fachhochschuklen, Hochschulen und Universitäten gibt es Professorenstellen, für deren Besetzung es unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Universiät --> Habilitation Hochschule, Fachhochschule --> Promotion und 5 Jhre Berufspraxis.

An den Fachhocvhschulen sind die meisten Professoren nicht habilitiert, sondern haben mindestens 5 jahre Berufspraxis. Weil die Fachhochschulen praxisnäher ausbilden als die Universitäten ist das auch gut so und so gewollt.

"... Ist es tatsächlich so, dass sich die Dozenten an FHs "Professor" nennen dürfen ohne jemals habilitiert zu haben?...."

Nein.

Professoren dürfen sich (in Deutschland) generell nur als solche bezeichnen, wenn sie "berufen" wurden.

An einer Fachhochschule ist dazu nicht unbedingt eine Habilitation nötig.

"... An der Uni haben nämlich so ziemlich alle Profs habilitiert und etwa 2/3 aller Habilitanten bekommen trotz Habilitiation keinen Lehrstuhl..."

Nur, weil "man" habilitiert hat (und möglicherweise die "Lehrbefähigung" erteilt wurde...), hat man noch keinen Anspruch auf einen Lehrstuhl.