Darf ein FH-Professor nach dem Ausscheiden aus dem Dienst noch mit "Prof." firmieren?
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Kommt drauf an. In vielen (aber nicht allen) deutschen Bundesländern ist das zulässig, wenn er mindestens einige Jahre im Amt war.
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Als planmäßiger, berufener Professor darf man den Titel auch nach seiner Emeritierung/Pensionierung weiter führen.
Planmäßig sind alle Uni- oder FH-Professoren (Besoldungsgruppen W2 und W3), die als Beamte auf Lebenszeit in Dienst genommen wurden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ökonom (Dr.) + Informatiker (Master) + >10J Berufserfahrung